Zulassung von Glyphosat soll 10 Jahre verlängert werden
EU-Kommission schlägt vor, die Zulassung von Glyphosat um zehn Jahre zu verlängern
Vorschlag enthält eine Reihe von Bedingungen und Beschränkungen
Forschende mit unterschiedlichen Einschätzungen, zwischen grundsätzlicher und moderater Kritik
Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat soll laut eines Vorschlags der EU-Kommission um zehn Jahre verlängert werden [I] [II]. Aktuell läuft die Zulassung noch bis zum 15. Dezember 2023, so dass der Bewertungsprozess nach mehreren Jahren zu einem Abschluss kommen muss. Die Abstimmung über den Vorschlag ist für den 13. Oktober 2023 im Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, PAFF Committee) vorgesehen. Für einen Beschluss ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig.
Leiterin des Fachgebietes Ökologischer Pflanzenschutz, Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften, Universität Kassel
„Grundsätzlich widerspricht der Vorschlag der EU-Kommission allen öffentlichen Diskussionsergebnissen der zurückliegenden Jahre.“
„Die genannten Einschränkungen, vor allem das Verbot der Sikkation und die mindestens fünf Meter Randstreifen auf den Feldern, sowie der Verweis auf die Risiken der Beimischungen sind EU-weit betrachtet eine Verbesserung, auch wenn letzterer Verweis sehr ungenau und damit leicht auszuhebeln ist. Für Deutschland sind die Einschränkungen fast keine Veränderung des Status Quo.“
„Andererseits werden Insekten, vor allem Bienen, gar nicht genannt. Es werden nur indirekte Effekte auf die Biodiversität über das Nahrungsnetz genannt und die Auswirkungen auf das Mikrobiom werden gänzlich ignoriert. Das bedeutet, dass die Tatsache der antibiotischen Wirkung von Glyphosat und die vielfältigen Daten, die aufzeigen, wie die selektive antimikrobielle Wirkung von Glyphosat die Gesundheit von Tieren, Menschen und Pflanzen beeinträchtig, schlicht ignoriert werden. Dies ist eine gravierende Lücke, die nicht akzeptabel ist. Dies ist auch der wichtigste Grund, dass Glyphosat ein Problem darstellt, da dieses Antibiotikum flächendeckend oft jedes Jahr dem Boden zugeführt wird. Mit gravierenden Auswirkungen auf das Mikrobiom entweder in Form einer Favorisierung der Kreuzresistenz von antibiotikaresistenten Keimen gegenüber den Antibiotika Penizillin (b-Lactame), Ciproflaxin (Fuoroquinolone) und Kanamycin (Aminoglycosid) in der Umwelt (Wasser, Tiere, Krankenhauskeime und so weiter) oder durch eine Reduktion von Mikroorganismen (Bakterien und Pilze), die sensibel gegenüber Glyphosat sind. Dazu zählen zum Beispiel Milchsäurebakterien, bestimmte wichtige manganreduzierende Pseudomonaden, die eine Rolle bei der Pflanzenernährung spielen und viele Bakterien und Pilze, die in Pflanzen leben und zu deren Mikrobiom gehören, sowie Organismen, die zu den tierischen/menschlichen Mikrobiomen gehören und viele andere. Dazu die Förderung der Mikroorganismen mit erhöhter Glyphosat-Resistenz dank eines alternativen metabolischen Shikimat-Pfades (Glyphosat greift in diesen Stoffwechselweg ein, der in Pflanzen und den meisten Mikroorganismen vorkommt; Anm. d. Red,), zu denen einige wichtige Humanpathogene gehören wie Clostridien, Salmonella typhimurium, Brucellose-Erreger, Fusarien, Helicobacter. Folge sind häufig Dysbiosen: aus dem Gleichgewicht geratene Mikrobiome, zum Beispiel in der Darmflora, aber auch andernorts.“
„Der vorgeschlagen Zeitraum von zehn Jahren für eine Verlängerung von Glyphosat widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Ein klares Verbot mit einem Zeithorizont von drei Jahren gibt der Praxis die Möglichkeit, sich darauf einzustellen und die vielen schon existierenden Alternativen vor allem auf agrarökologischer Basis einzuüben und umzusetzen.“
„Der Vorschlag läuft diametral den Bemühungen der EU entgegen, die darauf abzielen, die Diversität und permanente Bodenbedeckung und Begrünung zu fördern, um insgesamt die Kohlenstoffspeicherung in den Böden zu erhöhen, da Glyphosat die Biomasse massiv reduziert und sie damit dem System entzieht.“
Professor am Lehrstuhl für Umweltbiologie und -chemodynamik und Direktor des Instituts für Umweltforschung, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH)
„Die Beschränkung, der zufolge die Mitgliedsstaaten besonders auf indirekte Effekte über das Nahrungsnetz schauen und dann möglicherweise lokale Regelungen treffen sollen, sehe ich kritisch. Denn Glyphosat ist ein Paradebeispiel für mögliche indirekte Effekte, weil es Beikräuter auf dem Acker (in-field) und als Breitbandherbizid Pflanzen außerhalb des Ackers (off-field) abtötet und damit indirekt Insekten als Nicht-Zielorganismen durch Nahrungs- und Habitatverlust schädigt.“
Bereichsleiter Angewandte Oekologie, Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie – Institutsbereich Angewandte Oekologie, Schmallenberg
„Ich halte den Vorschlag für angemessen. Die wesentlichen Diskussionen ergaben sich zum einen um die verwendeten Formulierungen, die nun eingeschränkt werden und dies in einigen Mitgliedsstaaten bereits waren. Zudem um die krebserzeugenden Wirkungen, für die mechanistisch keine Hinweise gefunden werden konnten. Dennoch auftretenden Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen in Nagerstudien, die möglicherweise mit den Wirkungen auf das Mikrobiom und den Immunstatus zusammenhängen könnten, wird durch Minimierung der humanen Exposition über Nahrungsmittel und Trinkwasser, sowie über die Minimierung der Exposition von Kleinsäugern Rechnung getragen. Sikkationsanwendungen sind nicht zugelassen, was in einigen Mitgliedsstaaten bereits vorher galt. Und dann schließlich um die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität. Hier sollen aquatische und terrestrische Nicht-Zielpflanzen vor Spraydrift besonders geschützt werden. Indirekte Auswirkungen über trophische Interaktionen (über das Nahrungsnetz; Anm. d. Red.) sollen beobachtet werden – ein entsprechendes Guidance Document ist gefordert –, weniger schädlichen Methoden soll der Vorrang gegeben werden. Ein derartiges Monitoring kann von den Mitgliedsstaaten als Voraussetzung für die Zulassung gefordert werden.“
„Die Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten können die Produktanwendungen in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten einschränken. Die Landwirte müssen sich genau informieren, was sich im Vergleich zur früheren Praxis ändert.“
„Das Post-Applikations-Monitoring hinsichtlich der Auswirkungen auf die Biodiversität ist eine für Kontinentaleuropa bisher unübliche Forderung. Deren rechtliche Verankerung, regelgerechte Durchführung und Bewertung braucht sicher Entwicklungszeit.“
Auf die Frage, inwiefern eine Verlängerung um zehn Jahre angemessen ist:
„Die Zeitspanne ist angemessen, da es mehr als fünf Jahre braucht, um die Auswirkungen der neuen Regulationsbestandteile überprüfen zu können. Aber durch die Beschränkung auf zehn statt 15 Jahre (eine Verlängerung hätte maximal 15 Jahre betragen können; Anm. d. Red.) wird deutlich gemacht, dass es sich um eine besonders zu beobachtende Substanz handelt.“
„Bei der Bewertung des ‚Restrisikos‘ sollte berücksichtigt werden, dass es bis heute keine Substanz gibt, die bei vergleichbarer Wirkung weniger unerwünschte Nebenwirkungen hat. Das wesentliche Problem von Glyphosat ist sein Einsatz in extrem großem Umfang. Wenn dieser mit Hilfe der neuen Regulation eingeschränkt wird, ist bereits viel erreicht. Besser ist: ganz ohne Herbizide. Das braucht eine Umstellung der räumlichen und zeitlichen Kulturfolgen und Untersaaten, mechanische Methoden in Verbindung mit Smart Farming, sowie höhere Erzeugerpreise und die Solidarität der Verbraucher.“
Zentrum für Biodiversität und nachhaltige Landnutzung, Georg-August-Universität Göttingen
„Der Vorschlag hat sich abgezeichnet. Die im bisherigen Verlauf bekannt gewordenen Zwischenergebnisse der Prüfungen hatten im Grundsatz auf eine Wiederzulassung hingedeutet. Die Bekanntmachung jetzt und die Terminsetzung für die Abstimmung im Oktober haben aber wohl die meisten überrascht. Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Sollte der Verlängerungsvorschlag am Ende angenommen werden, so müssen hier in Deutschland zunächst Anpassungen bei den nationalen Regeln vorgenommen werden, denn man war von einem allgemeinen Zulassungsende zum Jahresende ausgegangen. Ein nationales Verbot als Alleingang gilt bisher als unvereinbar mit dem EU-Recht. Einen Plan für die Wiederzulassung scheint es aber bei uns derzeit nicht zu geben. Das wird eine Zwickmühle.“
„Mit Blick auf die europäischen Reduktionsziele zum Pflanzenschutz gab es die Einschätzung, dass mit dem Ende von Glyphosat bereits ein großer Reduktionsschritt gemacht werden könnte. Glyphosat ist zwar von den Risiken her gesehen ein Leichtgewicht, aber es ist ein großer Treiber bei den ausgebrachten Mengen. Im Falle einer Wiederzulassung werden also die Reduktionserfordernisse auf andere Weise erfüllt werden müssen.“
„Der vorgeschlagene Rahmen scheint mir einige Restriktionen und Auflagen bei den nationalen Zulassungen zu erlauben. Aber da die Nutzung von Glyphosat in den vergangenen Jahren schon mit zahlreichen Einschränkungen belegt war, ist auch denkbar, dass sich die künftigen Anwendungsmengen bei einer Wiederzulassung nur wenig gegenüber der Vergangenheit verändern werden. Vielleicht sollten wir darüber nachdenken, ob ein System einer Mengendeckelung machbar ist. Dann könnte erreicht werden, dass Glyphosat nur dort angewendet wird, wo es den größten Nutzen hat und wo es keine praktikable Alternative gibt.“
„Ich kann mir auf Anhieb den zehnjährigen Verlängerungszeitraum nicht erklären. Üblich wären 15 Jahre. Aber beim Glyphosat ist ja nichts wie üblich.“
Arbeitsgruppenleiterin am Institut für Evolution und Ökologie, Eberhard Karls Universität Tübingen, und Mitglied des Expertengremiums Spurenstoffe des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
„Insgesamt gesehen beurteilen wir den Vorschlag der EU-Kommission als inakzeptabel und wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Die genannten Bedingungen und Beschränkungen sind unserer Meinung nach nicht ausreichend, um den Wirkstoff gefahrlos in die Umwelt zu entlassen beziehungsweise die zunehmende Akkumulation der Substanz in Mensch und Umwelt sowie die Gefährdung exponierter Organismen zu begrenzen.“
„Die von der EU-Kommission angeführten Überschreitungen der ‚regulatorisch akzeptablen Konzentrationen‘ (RAK) (Pestizid-Konzentration, die kurz- und langfristig keine unannehmbaren Auswirkungen auf aquatische Organismen hat; Anm. d. Red.) werden unserer Meinung nach verharmlost und sollten durch intensives flächendeckendes Monitoring vor allem nach Starkregenereignissen und im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen intensiv untersucht werden.“
„In der Begründung der EU-Kommission wird darauf Bezug genommen, dass Wissenslücken bezüglich toxikologischer und ökotoxikologischer Endpunkte vorhanden seien und vor diesem Hintergrund die Zulassung von Glyphosat gerechtfertigt wäre. Diese Begründung ist in keinster Weise fachlich fundiert, ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse aus jüngster Zeit und berücksichtigt in keinster Weise das Vorsorgeprinzip. Nach wie vor steht vorzugsweise das Thema Kanzerogenität beim Menschen im Zentrum der Diskussion; vorhandene Daten zu Wirkungen auf die Umwelt werden kaum berücksichtigt. Zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse zu chronischen Wirkungen, die nicht über Standardtests in der ökotoxikologischen Risikobewertung nachgewiesen werden können – wie zum Beispiel Gewebeschädigungen bei Fischen oder Interaktionen mit dem Mikrobiom bei exponierten Organismen, nicht nur im aquatischen Bereich, sondern zum Beispiel auch bei Bienen – werden nicht beachtet. Gleiches gilt für Interaktionen von Glyphosat mit zellulären oder subzellulären Komponenten, die nicht mit dem proklamierten ‚ausschließlichen‘ Wirkmechanismus – der Hemmung der EPSP-Synthase (ein Enzym zur Herstellung von drei Aminosäuren in Pflanzen; Anm. d. Red.) im Shikimat-Stoffwechsel von Pflanzen – zusammenhängen. Zudem wird der ubiquitären Präsenz beziehungsweise Akkumulation von Glyphosat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie in Lebewesen – inklusive dem Menschen (Muttermilch, Urin) – keine angemessene Bedeutung zugemessen. Langfristige Wirkungen der Präsenz von Glyphosat in Organismen sind bislang kaum erforscht, und das Fehlen wissenschaftlicher Daten hierzu darf unserer Meinung nach kein Grund für eine weitere Zulassung sein, sondern müsste vor dem Hintergrund des Vorsorgeprinzips dafürsprechen, dass die Substanz nicht länger eingesetzt werden dürfte. Dies ist umso bedeutender, als wissenschaftliche Evidenz in zahlreichen Studien dafür vorliegt, dass eine suborganismische Schädigung exponierter Organismen eindeutig auf Glyphosat zurückgeführt werden kann.“
„Eine Zulassung des Herbizids für weitere zehn Jahre halten wir aus diesen Gründen für wissenschaftlich unbegründet und vollkommen unangemessen.“
Dieses Statement entstand in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Heinz Köhler, Leiter der Arbeitsgruppe Physiologische Ökologie der Tiere, Institut für Evolution und Ökologie, Eberhard Karls Universität Tübingen.
Institut für Zoologie, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), Österreich
„Der Vorschlag der EU-Kommission offenbart ein systematisches Leugnen des dramatischen Rückgangs der Biodiversität und der wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Glyphosat dazu beiträgt. Auswirkungen auf Bodenorganismen und Bodengesundheit werden im Vorschlag nicht einmal erwähnt, obwohl evident ist, dass die Böden in ganz Europa mit Glyphosat kontaminiert sind.“
„Im Grunde genommen ist der Vorschlag eine Verhöhnung der ökologischen Wissenschaften.
Eine Zusammenfassung der relevanten Literatur zu den Glyphosatwirkungen auf terrestrische Ökosysteme wurde vor Kurzem unter meiner Mitwirkung veröffentlicht [1].“
„Der Vorschlag enthält mehrere rechtlich nicht verbindliche Einschränkungen für die Mitgliedsstaaten. Ein gefordertes Verbot der Glyphosat-Anwendung kurz vor der Ernte hätte schon längst ausgesprochen werden sollen und wird ohnehin schon fast überall umgesetzt.“
„Viele Zuständigkeiten werden mit dem Vorschlag einfach auf die Mitgliedsstaaten übertragen. Angesichts des beklagenswerten Zustandes der Biodiversität in den Mitgliedsstaaten und der Bedeutung, die sie dem Naturschutz beimessen, bedeutet das nichts Gutes.“
Auf die Frage, inwiefern eine Verlängerung um zehn Jahre angemessen ist:
„Die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre ist wissenschaftlich nicht gut begründet und stellt eine weitere Belastung für die menschliche Gesundheit, die biologische Vielfalt, und unsere Natur dar.“
„Glyphosat ist für eine erfolgreiche Landwirtschaft nicht notwendig.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
„Ich sehe keine Interessenkonflikte.“
„Keinerlei Interessenskonflikte vorhanden.“
„Interessenkonflikt: keiner.“
Alle anderen: Keine Angaben erhalten.
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] Klatyik S et al. (2023): Terrestrial ecotoxicity of glyphosate, its formulations, and co-formulants: evidence from 2010–2023. Environmental Science Europe. DOI: 10.1186/s12302-023-00758-9.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Europäische Kommission (20.09.2023): Renewing of the approval of the active substance glyphosate. Webseite der EU-Kommission.
[II] Europäische Kommission: Glyphosate. Webseite der EU-Kommission.
Prof. Dr. Maria R. Finckh
Leiterin des Fachgebietes Ökologischer Pflanzenschutz, Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften, Universität Kassel
Prof. Dr. Andreas Schäffer
Professor am Lehrstuhl für Umweltbiologie und -chemodynamik und Direktor des Instituts für Umweltforschung, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH)
Prof. Dr. Christoph Schäfers
Bereichsleiter Angewandte Oekologie, Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie – Institutsbereich Angewandte Oekologie, Schmallenberg
Dr. Horst-Henning Steinmann
Zentrum für Biodiversität und nachhaltige Landnutzung, Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Dr. Rita Triebskorn
Arbeitsgruppenleiterin am Institut für Evolution und Ökologie, Eberhard Karls Universität Tübingen, und Mitglied des Expertengremiums Spurenstoffe des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Assoc. Prof. Dr. Johann G. Zaller
Institut für Zoologie, Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), Österreich