Meeresschutzabkommen tritt in Kraft
Abkommen zum Schutz der Hohen See soll künftig Nutzung internationaler Gewässer verbindlich regulieren
bis 2030 sollen 30 Prozent der Meeresflächen Schutzgebiete sein
Fachleute sehen das Abkommen als großen Fortschritt, betonen aber, dass die Umsetzung gut beobachtet werden muss
Am Samstag, den 17. Januar 2026, tritt nach einem über zwei Jahrzehnte langen Verhandlungsprozess das Hochseeschutzabkommen in Kraft [I]. Sechs Monate nachdem die mindestens erforderlichen 60 Staaten dieses ratifiziert haben, gilt das Abkommen nun für die Regionen der Meere, die sich außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer (bis 12 Seemeilen) und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone (bis 200 Seemeilen) befinden.
Das Hochseeschutzabkommen – der offizielle Name lautet Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction (BBNJ-Agreement) – ergänzt das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) [II] [III] und gilt für fast zwei Drittel der Fläche der Weltmeere. Es soll dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt dienen und gilt sowohl für die Meeresoberfläche, die Wassersäule und Tiefseeböden in Regionen, die nicht unter der Kontrolle eines Landes stehen. Zentrale Punkte des Abkommens umfassen die Einrichtung von Meeresschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Regelungen zur Nutzung mariner genetischer Ressourcen. Das BBNJ ist eines der wesentlichen Instrumente zur Umsetzung des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens, demzufolge unter anderem bis 2030 30 Prozent der Landes- und Meeresflächen unter Schutz gestellt werden sollen [IV].
Leiter der Arbeitsgruppe Marine Ökologie, Fachbereich Biologie/Chemie, Universität Bremen
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Die große Stärke des Abkommens ist, dass dadurch zum ersten Mal ein völkerrechtlicher Rahmen für den Meeresschutz der sogenannten Hohen See geschaffen wird. Die Hohe See umfasst 40 Prozent der Erdoberfläche, hat also ein gewaltiges Ausmaß. Bisher gab es nur einen rechtlichen Rahmen für die Küstengewässer.“
„Das ist also im Prinzip ein wichtiger Fortschritt, aber eben nur ein erster Schritt. Die Ausgestaltung und Umsetzung des Abkommens sind recht vage formuliert und viele Länder haben den Vertrag auch (noch) nicht unterschrieben. Insofern bleibt nun sehr viel zu tun, damit dieses Abkommen tatsächlich wirksamen Meeresschutz erreichen kann.“
Konkrete Maßnahmen
„Es geht nun darum, verbindliche Maßnahmen zu entwickeln, die dazu führen, dass mehr Meeresfläche der Hohen See effektivvor schädlichen Einflüssen durch den Menschen geschützt wird. Die Strategie ist, Schutz und Nutzung nachhaltig zu kombinieren. Das kann bedeuten, dass die Fischerei und die Nutzung anderer Ressourcen des Meeres in bestimmten Kernschutzzonen verboten werden und dieses Verbot dann auch bestmöglich kontrolliert wird. Das sollte wissenschaftlich begleitet werden.“
Meeresschutzgebiete
„Die Einrichtung von Meeresschutzgebieten ist durch das Abkommen nun rechtlich leichter möglich, aber der kritische Punkt ist die Ausgestaltung und Kontrolle dieser Meeresschutzgebiete. Es gibt dazu leider einige Negativbeispiele aus der Vergangenheit. Diese Erfahrungen werden aber bei den nun anstehenden weiteren Gesprächen und Verhandlungen hoffentlich von den Vertragspartnern berücksichtigt.“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen
„Die Küstengewässer gehören typischerweise zu den angrenzenden Ländern und unterliegen deren Gesetzgebung, aber das restliche Meer ist in der Verantwortung der Weltgemeinschaft. Das Abkommen bietet daher vor allem die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung, aber nicht zerstörerische Ausbeutung, der globalen Ressourcen der Hohen See. Zu diesen Ressourcen gehören alle Tiere und Pflanzen sowie die Bodenschätze – zum Beispiel Öl, Gas, Edelmetalle, Mangelelemente wie Mangan. Das Abkommen eröffnet also dort Schutzmöglichkeiten, wo es bisher keine Regeln gab. Einflüsse die von Land kommen – wie etwa Tourismus, Küstenentwicklung oder die Klärung von Abwässern – spielen für das Abkommen kaum eine Rolle.“
Impulse für das Erreichen des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens
„Die Hohe See ist im Vergleich zu Land und Küsten unberührt. Umso wichtiger ist es, dass nun ein Werkzeug beziehungsweise ein Rahmen geschaffen wurde, um auch hier schützen zu können.“
Leiterin der Abteilung Marine Zoologie, Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum, Frankfurt/Main, und Professorin für Spezielle Zoologie an der Goethe-Universität Frankfurt/Main
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Das BBNJ-Abkommen ist ein wichtiger Meilenstein für den Schutz der biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt. Es schafft erstmals einen verbindlichen internationalen Rahmen für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Hochsee und ist ein zentraler Schritt hin zu einem wirksamen globalen Meeresschutz. Mit dem BBNJ-Abkommen setzt die internationale Gemeinschaft ein starkes Signal für den Schutz der Ozeane. Es stärkt multilaterale Zusammenarbeit, fördert gerechten Zugang zu marinen genetischen Ressourcen und verbessert den Schutz sensibler Ökosysteme auf der Hochsee.“
„Es schließt eine zentrale Lücke im internationalen Seerecht und ermöglicht den wissenschaftsbasierten Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in internationalen Gewässern.“
„Ich sehe die Probleme dieses Abkommens, aber ich empfinde das Abkommend dennoch als extrem positiv. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung und ich hoffe, dass die Länder, die noch nicht ratifiziert haben, zügig nachkommen und unterschreiben.“
„Drei Punkte des Abkommens sehe ich als besondere Stärken. Da ist zunächst einmal die Schließung einer zentralen Governance-Lücke. Bislang waren rund zwei Drittel der Ozeane – die Hohe See – nur fragmentiert reguliert. Schifffahrt, Fischerei, Tiefseebergbau wurden jeweils separat geregelt. Das BBNJ-Abkommen schafft erstmals einen querschnittlichen, rechtsverbindlichen Rahmen für Biodiversität jenseits nationaler Hoheitsgewalt.“
„Zweitens sehe ich einige Instrumente mit realem Steuerungspotenzial: So können Meeresschutzgebiete auf der Hohen See erstmals international ausgewiesen werden. Dann werden die Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten mit potenziell erheblichen Auswirkungen verpflichtend. Zusätzlich adressieren Kapazitätsaufbau und Technologietransfer (zumindest formal) das Nord-Süd-Gefälle. Und die Regeln zu marinen genetischen Ressourcen schaffen einen Mechanismus für einen Vorteilsausgleich – das ist politisch hochsensibel, aber zentral.“
„Und schließlich sehe ich eine normative Wirkung (‚soft power‘). Auch ohne eine perfekte Durchsetzung setzt das Abkommen neue völkerrechtliche Standards, die in andere Regime – Fischereiabkommen, nationale Gesetzgebung, Finanzierungsentscheidungen – ausstrahlen können.“
„Allerdings sehe ich auch einige zentrale Schwachpunkte und Risiken. Hierbei möchte ich vier Punkte erwähnen. Erstens gibt es nur schwache Durchsetzungsmechanismen. Das Abkommen verfügt bisher über keine eigene Exekutive, keine Sanktionsmechanismen und ist auf nationale Umsetzung angewiesen. Verstöße bleiben de facto folgenlos, solange kein politischer Druck entsteht.“
„Zweitens haben wir es mit konsensorientierten Entscheidungsstrukturen zu tun. Viele Beschlüsse – zum Beispiel zu Meeresschutzgebieten – sind politisch sensibel und könnten durch Vetos oder Verwässerung blockiert werden. Das Risiko: minimale Kompromisse statt ökologisch notwendiger Maßnahmen.“
„Drittens bleibt die Fragmentierung bestehen. Das BBNJ-Abkommen muss sich mit bestehenden Organisationen – regionale Organisationen zum Fischereimanagement (RFMOs), Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO), Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) – ‚koordinieren‘, kann sie aber nicht überstimmen. Wirtschaftliche Nutzungsinteressen behalten damit starke institutionelle Hebel.“
„Und viertens ist die Finanzierung unklar. Ohne verlässliche, langfristige Finanzierung bleiben Monitoring, Kapazitätsaufbau und Schutzgebiete symbolisch.“
„Nicht zu vergessen: Die Rolle und Macht von nicht-ratifizierenden Ländern. Dies können die BBNJ-Wirkung auf mehrere Arten unterminieren. Zunächst rechtlich: Diese Länder sind an zentrale Verpflichtungen – Umweltverträglichkeitsprüfungen, Meeresschutzgebiete, Vorteilsausgleich – nicht gebunden. Dann praktisch: Die Aktivitäten ihrer Flaggenstaaten – Schifffahrt, Forschung, Bioprospektion (systematische Erforschung biologischer Ressourcen; Anm. d. Red.) – können Schutzmaßnahmen umgehen. Darüber hinaus politisch: Mächtige Staaten außerhalb des Vertrags schwächen dessen Autorität und setzen Anreize für Trittbrettfahrerei. Und schließlich institutionell: Diese Länder behalten dominanten Einfluss in Parallelregimen (IMO, RFMOs), die weniger strenge Umweltauflagen haben. Gerade die Zurückhaltung von Staaten wie den USA, Kanada, Australien, Indien oder Südafrika ist daher hochproblematisch.“
Konkrete Maßnahmen
„Die Wirkung des BBNJ-Abkommens wird sich – sofern es ambitioniert umgesetzt wird – nicht in einem einzelnen, spektakulären Eingriff zeigen, sondern in einer Reihe konkreter, schrittweiser Veränderungen in der Nutzung der Hohen See. Erwartbar sind vor allem folgende Entwicklungen:“
„Erstens wird sich die Planung und Genehmigung menschlicher Aktivitäten verändern. Das Abkommen verpflichtet Staaten dazu, potenziell umweltschädliche Vorhaben systematisch zu prüfen, bevor sie stattfinden. Umweltverträglichkeitsprüfungen auf der Hohen See werden damit zum Regelfall statt zur Ausnahme. Projekte mit erheblichen Risiken für Ökosysteme geraten früher in den politischen und öffentlichen Fokus und können angepasst, räumlich verlagert oder – zumindest in sensiblen Gebieten – auch unterlassen werden.“
„Zweitens eröffnet das Abkommen erstmals die Möglichkeit, großflächige Schutzgebiete in internationalen Gewässern auszuweisen. In solchen Gebieten wird nicht jede Nutzung automatisch verboten sein, wohl aber eingeschränkt oder stärker reguliert. Die Folge wären klar definierte Zonen, in denen ökologische Funktionen Vorrang vor wirtschaftlicher Nutzung haben, und in denen Aktivitäten nur unter strengen Auflagen stattfinden dürfen.“
„Drittens wird die Rolle von Wissenschaft und Monitoring deutlich gestärkt. Der Vertrag setzt voraus, dass Entscheidungen über Schutzmaßnahmen und Nutzung auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Das bedeutet mehr Datenerhebung, systematisches Monitoring und eine stärkere Sichtbarkeit ökologischer Auswirkungen, die bislang oft unsichtbar oder politisch leicht zu ignorieren waren.“
„Viertens ist mit einer Verschiebung von Kosten und Risiken zu rechnen. Aktivitäten auf der Hohen See werden komplexer, teurer und politisch erklärungsbedürftiger, weil ökologische Folgen stärker dokumentiert und begründet werden müssen. Das kann dazu führen, dass besonders risikoreiche oder wenig rentable Vorhaben an Attraktivität verlieren.“
„Fünftens entfaltet das Abkommen eine normative und indirekte Steuerungswirkung. Selbst dort, wo es keine unmittelbaren Verbote gibt, setzt es neue Standards, an denen sich andere internationale Organisationen, nationale Gesetzgeber, Investoren und Versicherer orientieren. Damit beeinflusst es Entscheidungen auch jenseits seines formalen Geltungsbereichs.“
„Zusammengefasst wird sich die Wirkung des BBNJ-Abkommens weniger in einem sofortigen Nutzungsstopp zeigen, als in veränderten Entscheidungsprozessen, klareren ökologischen Leitplanken und einer schrittweisen Verschiebung von Prioritäten zugunsten des Schutzes der biologischen Vielfalt auf der Hohen See. Ob diese Effekte spürbar werden, hängt entscheidend davon ab, wie konsequent Staaten die neuen Instrumente anwenden und politisch verteidigen.“
Meeresschutzgebiete
„Das BBNJ-Abkommen schafft erstmals eine robuste Grundlage für echten Schutz auf der Hochsee. Ob diese Gebiete strengere Regeln tatsächlich einhalten und ökologisch wirksam sind, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Es ermöglicht erstmals, Meeresschutzgebiete auf der Hochsee international verbindlich auszuweisen. Damit werden Gebiete geschützt, die bislang außerhalb nationaler Hoheitsgewalt lagen und kaum reguliert waren.“
„Die Wirkung der Schutzgebiete zeigt sich vor allem in klareren Regeln und besseren Entscheidungsgrundlagen: Wissenschaftliche Daten müssen in die Planung einfließen, Stakeholder werden einbezogen, und die Schutzgebiete werden formal von Vertragsstaaten beschlossen – Schritte, die frühere Versuche, etwa rund um die Antarktis, blockierten.“
„Ob die Schutzgebiete tatsächlich Wirkung entfalten, hängt entscheidend von Monitoring, Kontrolle und politischem Willen ab. Satelliten- und Schiffsüberwachung, regelmäßige Berichte der Staaten und transparente Entscheidungsprozesse sollen sicherstellen, dass menschliche Aktivitäten nicht unkontrolliert stattfinden. Verstöße werden zwar nicht durch eine zentrale Exekutive bestraft, können aber durch internationalen Druck, öffentliche Transparenz und Anpassungen der Regelungen geahndet werden.“
„Die Grundlagen für Schutzgebiete werden auf jeden Fall besser. Das BBNJ-Abkommen schafft erhebliche normative und institutionelle Voraussetzungen, die bisher gefehlt haben. Da ist zum einen der rechtsverbindliche Rahmen für die Hohe See. Vor BBNJ gab es keine einheitliche, verbindliche Regelung, um Meeresschutzgebiete jenseits nationaler Hoheitsgewalt auszuweisen. Das Abkommen erlaubt es erstmals, Meeresschutzgebiete auf der Hochsee international zu vereinbaren, unabhängig von bestehenden Regionalabkommen (wie RFMOs).“
„Es führt zu koordinierten Entscheidungsprozessen. Das Abkommen sieht einen klar strukturierten Prozess zur Einrichtung von Schutzgebieten vor: Erst wissenschaftliche Grundlage, dann Konsultation, dann Entscheidung durch die Vertragsstaaten. Das schafft eine klarere Legitimität gegenüber den politischen Widerständen, die frühere Versuche wie rund um die Antarktis blockierten.“
„Und es unterstützt die Integration von Wissenschaft und Partizipation. Entscheidungen über Meeresschutzgebiete müssen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, einschließlich ökologischer Risikobewertung und Biodiversitätsanalysen. Zudem sind Stakeholder-Beteiligung und Beratung durch internationale Gremien vorgesehen. Das erhöht die Akzeptanz und Transparenz der Maßnahmen.“
„Bleiben die Herausforderungen bei der Umsetzung. Trotz besserer Grundlagen bleibt die Wirksamkeit der Schutzgebiete nicht garantiert. Politischer Widerstand mächtiger Staaten kann zu schwachen Kompromissen führen – zum Beispiel nur symbolische Flächen oder Einschränkungen, die wirtschaftlich wenig spürbar sind. Zudem zeigen die Erfahrungen aus europäischen Meeresschutzgebieten, dass rechtlicher Schutz allein keine Nutzungseinschränkungen garantiert – intensives Fischerei-Monitoring ist oft unzureichend (siehe hierzu SMC-Angebot [VIII]; Anm. d. Red.). Und nicht zu vergessen: Die Durchsetzung auf der Hochsee ist logistisch deutlich schwieriger als in nationalen Gewässern.“
„Damit Schutzgebiete nicht ‚nur auf dem Papier‘ existieren, sind mehrere Instrumente vorgesehen oder denkbar. Zunächst die Überwachung (Monitoring): Satellitendaten, Systeme zur automatischen Identifizierung für Schiffe, Fernerkundung und Drohnen können illegale Aktivitäten auf der Hochsee erfassen. Auch wissenschaftliche Beobachtungen – zum Beispiel von Forschungsschiffen oder autonomen Messstationen – liefern Daten zu Fischbeständen und ökologischen Indikatoren.“
„Dazu zählt aber auch die Berichterstattung und Transparenz. Vertragsstaaten müssen regelmäßig über Aktivitäten in Meeresschutzgebieten berichten. Die Datenbasis erlaubt es, Trends frühzeitig zu erkennen und Anpassungen vorzunehmen.“
„Aber auch Sanktionen und Compliance sind hier zu nennen. Direkt im Abkommen existiert keine eigene Exekutive, aber es sieht Mechanismen wie Peer Review, Vertragsstaatendruck und Berichtspflichten vor. Verstöße können politisch geahndet werden, etwa durch Einschränkungen im internationalen Handel, diplomatischen Druck oder öffentliche Transparenzkampagnen. In Zukunft könnten auch Versicherungen, Investoren und Lieferketten-Standards auf die Einhaltung von Meeresschutzgebieten Einfluss nehmen (‚non-state enforcement‘).“
„Und last but not least: adaptives Management. Schutzgebiete sollen regelmäßig überprüft werden. Bei unzureichender Wirkung können Regelungen nachgebessert werden, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Schutzwirkung real ist.“
„Zusammenfassend lässt sich das zum Thema Meeresschutzgebiete feststellen: Das BBNJ-Abkommen bietet erstmals einen robusten, wissenschaftlich fundierten und international abgestützten Mechanismus zur Schaffung von Meeresschutzgebiete auf der Hochsee. Die tatsächliche Schutzwirkung hängt jedoch entscheidend davon ab, dass Staaten die Schutzgebiete ernsthaft implementieren, die Monitoring- und Berichtssysteme genutzt werden und internationale Kontrolle, Transparenz und politischer Druck konsequent wirken.
„Kurz: Das Abkommen macht Schutzgebiete möglich und setzt Standards, garantiert deren Effektivität aber nicht automatisch. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob die theoretischen Mechanismen in der Praxis greifen oder erneut symbolisch bleiben.“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen
„Das BBNJ-Abkommen schafft erstmals verbindliche Leitplanken für Umweltverträglichkeitsprüfungen auf der Hochsee, sodass Aktivitäten wie Tiefseebergbau systematisch auf ihre potenziellen ökologischen Folgen geprüft und auf wissenschaftlicher Basis bewertet werden müssen. Diese Prüfungen erhöhen Transparenz, ermöglichen frühzeitige Anpassungen und schaffen eine internationale Grundlage für Konsultation und Abstimmung zwischen Staaten. Für Bereiche innerhalb nationaler Hoheitsgewässer – etwa Off-Shore-Windparks oder Nährstoffeinleitungen – gelten weiterhin nationale Regelungen, sodass BBNJ vor allem dort wirkt, wo bisher kaum verbindliche Umweltprüfungen existierten.“
Impulse für das Erreichen des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens
„Seit dem Montreal-Kunming-Abkommen 2022 (CBD COP15) wurde weltweit der Ausbau geschützter Gebiete vorangetrieben, etwa durch neue nationale Meeresschutzgebiete und internationale Schutzinitiativen, sodass der Anteil geschützter Flächen in vielen Regionen deutlich gestiegen ist – dennoch sind bisher erst rund 17 bis 20 Prozent der Ozeane formal geschützt, und nur ein kleiner Teil davon effektiv ökologisch intakt. Das BBNJ-Abkommen kann hier neue Impulse geben, indem es erstmals international verbindliche Schutzgebiete auf der Hochsee ermöglicht, also in Gebieten, die jenseits nationaler Hoheitsgewalt liegen und bisher weitgehend unreguliert waren. Dadurch können die globalen Ziele von 30 Prozent Schutzflächen realistischer erreicht werden. Mit klaren Regeln für Planung, Monitoring und internationale Abstimmung, die die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen stärken. Ich bleibe bei meiner positiven Grundeinstellung und hoffe, dass die UN-Dekade der Ozeanforschung für Nachhaltige Entwicklung hier stark unterstützend wirkt.“
Senior wissenschaftlicher Mitarbeiter im Ocean Governance Team, Research Institute for Sustainability (RIFS), Potsdam
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Das UN-Hochseeschutzabkommen – auch BBNJ-Abkommen – bietet den notwendigen internationalen Rechtsrahmen für Staaten, um koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung des Verlusts der biologischen Vielfalt in Gebieten außerhalb der nationalen Hoheitsbefugnisse zu ergreifen. Das Übereinkommen schließt eine wesentliche Lücke in der internationalen Meeres-Governance für den Bereich der Hohen See, für die es bislang keine konkreten Regeln für den Erhalt und eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt gab.“
Meeresschutzgebiete
„Einer der wichtigsten Mechanismen innerhalb des neuen Übereinkommens sind Meeresschutzgebiete. Das BBNJ-Abkommen enthält jedoch weder konkrete Schutzziele noch einen Zeitplan oder Anforderungen an die Staaten, die beim Einrichten von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See konkret zu ergreifen wären. Daher können der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der marinen Biodiversität in Gebieten außerhalb der nationalen Hoheitsbefugnisse nur dann erreicht werden, wenn die Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben, dieses neue Rechtsinstrument auch anwenden – beispielsweise, indem sie gemeinsam, etwa für ökologisch wertvolle Regionen, Schutzgebiete ausweisen, Biodiversitätsziele für diese Gebiete festlegen und einen Managementplan entwickeln. Damit die ausgewiesenen Meeresschutzgebiete den gewünschten Erfolg haben, sollten die Managementpläne klare, konsensbasierte Managementziele, zeitgebundene Managementmaßnahmen, glaubwürdige Ansätze für die Überwachung, Kontrolle und Aufsicht sowie Vorschläge für die Berichterstattung und die Festlegung der Rollen der wichtigsten Akteure (Staaten) enthalten.“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen
„Umweltverträglichkeitsprüfungen sind für Aktivitäten erforderlich, die möglicherweise Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben könnten. Dies kann auch Aktivitäten betreffen, die innerhalb der nationalen Hoheitsgewässer von Vertragsstaaten erfolgen. Der für eine solche Aktivität zuständige Staat muss die für eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlichen Informationen vorlegen und diese über einen Clearing-House-Mechanismus zur Verfügung stellen. Dies soll nicht nur Transparenz ermöglichen, sondern auch sicherstellen, dass die eingereichten Umweltverträglichkeitsprüfungen überprüft werden können.“
„Letztendlich ist das BBNJ-Abkommen jedoch kein Allheilmittel, das die Herausforderungen des Schutzes der marinen Biodiversität auf der Hohen See über Nacht lösen wird – vielmehr hängt es vom politischen Willen und der Entschlossenheit der Staatengemeinschaft ab, das Übereinkommen als Instrument zu nutzen, um entschlossene und koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung des Verlusts der biologischen Vielfalt in den Ozeanen zu ergreifen.“
Leiterin der Forschungseinheit Meeresraumnutzung, Institut für Seefischerei, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Bremerhaven
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Das UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ) schafft einen neuen völkerrechtlichen Rahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt auf der Hohen See. Neben dem Meeresschutz verfolgt es zentrale Ziele wie die nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen, eine gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung mariner genetischer Ressourcen sowie die Stärkung von Wissenschaft und internationaler Zusammenarbeit.“
Impulse für das Erreichen des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens
„Bislang stellten insbesondere Lücken in wissenschaftlichen Daten und Erkenntnissen, ein Mangel an internationaler und regionaler Kapazität sowie institutionelle Hürden die größten Herausforderungen für die Ausweisung von Schutzgebieten auf der Hohen See dar [1]. Das Abkommen adressiert diese Defizite ausdrücklich unter anderem auch durch Regelungen zum Kapazitätsaufbau sowie zum Wissens- und Technologietransfer und ist daher ein zentrales Instrument zur Erreichung des 30x30-Ziels – also die Ausweisung von 30 Prozent der Meeresflächen als Schutzgebiete bis 2030 [2].“
Meeresschutzgebiete
„Große Meeresschutzgebiete außerhalb nationaler Gewässer – wie etwa das Charlie-Gibbs-Meeresschutzgebiet im Nordostatlantik – wurden bislang im Rahmen regionaler Übereinkommen wie der Oslo-Paris-Konvention (OSPAR) ausgewiesen. Erste Empfehlungen zeigen auf, wie die dabei gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse in die Umsetzung des Hochseeschutzabkommens einfließen könnten [1]. Zentrale Elemente sind dabei eine solide wissenschaftliche Grundlage für die Ausweisung, externe Evaluierungen, sowie klare Zeitrahmen und transparente Prozessabläufe.“
„Diese Aspekte sind besonders relevant, da das Hochseeschutzabkommen derzeit keiner eigenen internationalen Kontroll- oder Durchsetzungsbehörde unterliegt und seine Umsetzung somit maßgeblich vom politischen Willen und der Handlungsfähigkeit einzelner Staaten abhängt. Das Fehlen einer solchen Institution stellt einen der größten Schwachpunkte für die Wirksamkeit des Abkommens dar.“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen
„Die Ausweisung von Schutzmaßnahmen unterliegt – ebenso wie andere große Eingriffe in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt – der strategischen Umweltprüfung beziehungsweise der Umweltverträglichkeitsprüfung. Allerdings fehlt bislang ein standardisierter Rahmen oder verbindliche Leitlinien für deren Durchführung. Meeresschutzgebiete könnten hierbei als geeignete Einstiegspunkte für die Entwicklung harmonisierter und praktikabler Verfahren für strategische Umweltprüfungen dienen [3]. Einheitliche, transparente und wissenschaftlich fundierte Umweltverträglichkeitsprüfungen sind insbesondere im Kontext des Tiefseebergbaus von zentraler Bedeutung.“
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Australian National Center for Ocean Resources and Security (ANCORS), University of Wollongong, Australien, und Beraterin für die Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommission der UNESCO (IOC-UNESCO), Australien
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Das neue BBNJ-Abkommen ist ein Resultat von Multilateralismus: 20 Jahre wurde der völkerrechtlich verbindliche Vertrag verhandelt und schließlich im Konsens verabschiedet. Das BBNJ-Abkommen ist ein äußerst fortschrittliches Abkommen, welches Umweltschutz und -nutzung vereint. Das Abkommen hat zum Ziel, die Meereslebewesen in Gebieten außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit zu schützen und nachhaltig zu nutzen, sowie die Vorteile der marinen genetischen Ressourcen zu teilen und Wissen und Wissenschaft über die Weltmeere zu stärken. Dabei sollen Kapazitäten in Entwicklungsländern gestärkt und Technologien transferiert werden.“
„Das Abkommen führt klare und transparente Prozesse für die Etablierung von Meeresschutzgebieten und Umweltverträglichkeitsprüfungen ein, adressiert globale Ungleichheiten zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern im Bereich Wissenschaft und Technologie, und teilt Vorteile, die aus der Meeresforschung an marinen genetischen Ressourcen hervorgehen. Indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften wird eine große Rolle zugeschrieben. Das Abkommen etabliert außerdem eine Reihe von Institutionen, die zur Umsetzung beitragen: einen wissenschaftlichen Beirat, einen Finanzierungsmechanismus und eine zentrale Datenbank sowie verschiedene Komitees zu den Themen Vorteilsverteilung, Kapazitätsaufbau und Umsetzung und Einhaltung.“
„Das Abkommen ist aufgeteilt in vier zusammenhängende Themen, der so genannte ‚Package Deal‘ – bei dem jedes dieser Themen gleichgestellt ist. Während der Verhandlungen hatten Staaten verschiedene Prioritäten, daher ist es nun wichtig alle Themen, auf die sich geeinigt wurde, gleichwertig zu behandeln. Darunter fallen Meeresschutzgebiete und Umweltverträglichkeitsprüfungen, die zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Meereslebewesen beitragen sollen, sowie der Vorteilsausgleich von marinen genetischen Ressourcen und der Kapazitätenaufbau und Transfer mariner Technologien an Entwicklungsländer zur Umsetzung des Abkommens.“
Vorteilsausgleich
„Lange Zeit waren die Meeresforschung an genetischen Ressourcen der Tiefsee und der Profit der daraus resultierenden Produkte in der Hand weniger Staaten, die über die finanziellen Mittel für solche Forschung verfügten. Dies soll mit dem neuen BBNJ-Abkommen nun anders werden: Der Ozean und seine Meeresbewohner sollen nicht nur stärker geschützt werden, sondern in Zukunft soll der Vorteil aus marinen genetischen Ressourcen aufgeteilt werden. Ein Vorteilsausgleich wird auch den Entwicklungsländern zustehen, die momentan nicht an Forschung von genetischen Ressourcen und Produktentwicklung beteiligt sind. Darüber hinaus, sollen wissenschaftliche Kooperationen über Landesgrenzen hinweg gefördert werden.“
„Alles in allem soll der Vorteil für die Menschheit in den Vordergrund gerückt werden. Dies schließt übrigens auch zukünftige Generationen ein. Das wird in Zukunft interessante Fragen aufwerfen, wenn es um Nutzung von Meeresressourcen geht – vielleicht ist es in manchen Fällen nachhaltiger und zum größeren planetaren Vorteil, wenn diese nicht genutzt werden, sondern im Ozean bleiben. Darüber hinaus wird der intrinsische Wert der Meeresbiodiversität im Abkommen genannt – ein großer Schritt in eine Richtung, der Natur und Meereslebewesen einen Wert in sich zuzuschreiben, unabhängig davon, ob sie uns Menschen direkt von Nutzen sind.“
„Mit dem neuen Abkommen wird ein Forum geschaffen, in dem Staaten Vorschläge für neue gebietsbezogene Maßnahmen – wie zum Beispiel Meeresschutzgebiete – diskutieren und etablieren können. Da es bereits verschiedene Organisationen gibt, die auf globaler oder regionaler Ebene verschiedene Sektoren regulieren – wie zum Beispiel Fischerei, Tiefseebergbau oder Schifffahrt –, wird das neue Abkommen eine wichtige Koordinierungsrolle einnehmen.“
„Das BBNJ-Abkommen ist ein Schutzabkommen, welches gleichzeitig globale Ungleichheiten in der Forschung und Produktentwicklung von marinen genetischen Ressourcen adressiert und verstärkt indigene Völker und lokale Gemeinschaften in den internationalen Entscheidungsprozess einbindet. Einige wichtige Details stehen noch aus, wie Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Zusammensetzung des wissenschaftlichen Beirats. Eine Vielzahl von Staaten, internationalen Organisationen, Nicht-Regierungsorgansationen und lokalen Gemeinschaften und Repräsentanten von indigenen Völkern sind weiterhin an Diskussionen des fortschreitenden Prozesses des Abkommens beteiligt.“
„Es wurde ein Forum geschaffen, in dem eine Zukunft für die Weltmeere und unser Platz in ihnen verhandelt werden kann, welches unterschiedliche Akteure im Dialog zusammenbringt – von verschiedenen Regierungen, Industrie, Wissenschaft, indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften und Umweltaktivisten. Zwar wird auch ein internationales Abkommen wie BBNJ potenzielle zukünftige Interessensunterschiede darüber, wie der Ozean geschützt oder genutzt werden sollte, nicht aus dem Weg schaffen. Dennoch ist der rechtlich bindende Vertrag ein Signal, einige Punkte, auf die sich international geeinigt wurde nun gemeinsam umzusetzen. Geeinigt wurde sich darauf, die Meereslebewesen in Zukunft zu schützen und internationale Meeresgebiete nachhaltig zu nutzen, die Vorteile aus marinen genetischen Ressourcen aufzuteilen und sich aktiv am Kapazitätenaufbau und Transfer von marinen Technologien für Entwicklungsländer zu beteiligen.“
„Eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrags fordert nun zudem auch eine stärkere interne Abstimmung zwischen verschiedenen Ministerien innerhalb eines Landes, um mit einheitlicher Stimme in verschiedenen internationalen Verhandlungsforen auftreten zu können, wenn es um den Schutz des Ozeans, aber auch um Fragen zur Fischerei oder zum Tiefseebergbau geht. Es gilt nun, die für verschiedene Themen meist unterschiedlich federführenden Ministerien zusammenzubringen und eine gemeinsame Meerespolitik mit den Zielen des neuen Abkommens zu erreichen.“
Wissenschaftler am Forschungsbereich Marine Biogeochemie, Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR), und Koordinator des Europäischen Forschungsprojekts Mining Impact
„Ich hoffe, dass vom Inkrafttreten des BBNJ-Abkommens ein Impuls ausgeht, so dass weitere Staaten in den nächsten Monaten den Vertrag national ratifizieren.“
Bedeutung für den Tiefseebergbau
„Das Abkommen trägt hoffentlich dazu bei, die Fragmentierung in der Meeres-Governance zu verringern, also zu einer Vereinheitlichung zum Beispiel bei Kriterien für Meeresschutzgebiete oder Umweltverträglichkeitsprüfungen beizutragen. Hierzu zählen auch die derzeit laufenden Verhandlungen zur Regulierung des Tiefseebergbaus, also der mineralischen Rohstoffe am Meeresboden, für die die Internationale Meeresbodenbehörde zuständig ist. Die daraus resultierenden Umweltschäden beschränken sich nicht auf den Meeresboden, sondern betreffen auch die Wassersäule darüber. Anstatt bilateraler Absprachen zwischen verschiedenen zuständigen Organisationen und Regelwerken kann das BBNJ-Abkommen den einheitlichen Rechtsrahmen bilden.“
„Ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit eines einheitlichen Rechtsrahmen sind auch die von der Internationalen Meeresbodenbehörde eingerichteten Schutzgebiete (APEIs = Areas of Particular Environmental Interest), in denen Tiefseebergbau nicht erlaubt ist, allerdings erstreckt sich der Schutz nicht auf die Nutzung der Wassersäule darüber, zum Beispiel auf die Fischerei. Das Ökosystem Tiefsee kennt diese Abgrenzung natürlich nicht, Meeresboden und Wassersäule sind vielfältig miteinander verbunden und vernetzt.“
„Die Umsetzung des BBNJ-Abkommens, inklusive der Ahndung von Zuwiderhandlungen, hängt natürlich von der Staatengemeinschaft und den einzelnen Staaten ab. Daher halte ich es für gut, dass auch Staaten ohne eigene Küstenlinie das Abkommen ratifizieren.“
Geschäftsführende Direktorin am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Die Hoffnung besteht nicht nur in einem gerechten System des Zugangs zu genetischen Ressourcen, sondern vor allem darin, dass umweltschädliche Aktivitäten auf der Hohen See strenger kontrolliert werden und dass marine Schutzgebiete eingerichtet werden. Damit füllt der Vertrag eine Lücke, die das internationale Seerecht bisher lässt. Entscheidend wird aber die Umsetzung des Abkommens sein. Eine wichtige Rolle fällt der Vertragsstaatenkonferenz zu, die über die Einrichtung von und Maßnahmen in Schutzgebieten entscheiden wird. Aber auch die einzelnen Staaten haben erhebliche Aufgaben bei der Kontrolle von Staatsangehörigen und Schiffen unter ihrer Flagge, die auf der Hohen See aktiv sind.“
„Der Beitritt eines Großteils der Staatengemeinschaft ist entscheidend, weil der Vertrag nur für Mitglieder gelten wird. Die Eigenschaft als Küstenstaat ist dabei nicht unbedingt entscheidend, weil die Hohe See gerade allen Staaten offensteht. Auch Binnenstaaten können Flaggenstaat sein und müssen Schiffe, die auf hoher See fahren, entsprechend kontrollieren. Wie wirkmächtig das Übereinkommen ist, wird sich erst in der Praxis zeigen.“
Konkrete Maßnahmen
„Welche Maßnahmen die Vertragsstaatenkonferenz in Schutzgebieten erlassen wird, ist unklar, weil der Vertrag selbst keine Beispiele dafür gibt. Ob sich die Hoffnung auf strikte Beschränkungen zum Beispiel der Fischerei, des Tiefseebergbaus oder der Schifffahrt erfüllen, ist zweifelhaft. Der Vertrag verweist auf die Zuständigkeiten anderer Organisationen und Institutionen, in deren Kompetenzbereich nicht eingegriffen wird.“
„Das Thema der Fischerei war während der Verhandlungen ausgeklammert, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Vertragsstaatenkonferenz entsprechende Maßnahmen ergreift. Zumal dann nicht, wenn es regionale oder global agierende Fischereimanagementorganisationen gibt. Wenn die Staaten strikte Regelungen für die Umweltverträglichkeitsprüfungen von Aktivitäten von Personen und Schiffen unter ihrer Hoheit erlassen, gibt es zumindest eine Überprüfungsmöglichkeit, die es bisher nicht gab. Auch besteht die Hoffnung, dass es mehr Forschungsdaten zum Zustand bestimmter Hochseegebiete geben wird, die allen Vertragsstaaten zur Verfügung gestellt werden.“
Meeresschutzgebiete
„Im Vergleich zu anderen Schutzgebieten auf regionaler Grundlage ist der Anwendungsbereich eines globalen Abkommen einerseits weiter, andererseits wird erst die Praxis zeigen, welche Beschränkungen die Vertragsstaatenkonferenz tatsächlich erlassen wird. Immerhin kann mit Dreiviertel-Mehrheit der Mitglieder entschieden werden, wenn kein Konsens erzielt wird. Damit unterscheidet sich die Entscheidungsfindung von anderen Übereinkommen. Dass allein auf Grundlage des Hochseeschutzvertrags Fischereibeschränkungen erlassen werden, halte ich für unwahrscheinlich. Hier wäre die Kooperation mit anderen Institutionen notwendig. Der Erfolg bleibt abzuwarten.“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen
„Der Tiefseebergbau ist nicht Gegenstand des Übereinkommens. Allein die Kooperation mit der Internationalen Meeresbodenbehörde ISA – zum Beispiel im Bereich der Schutzgebiete – ist ein Mechanismus im Verbund zum besseren Meeresschutz beizutragen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung gilt nur für die Hohe See und nicht im Bereich des Festlandsockels und der Ausschließlichen Wirtschaftszonen von Staaten, in denen zum Beispiel Windparks und Ölförderung verortet sind. Aktivitäten zur Kohlendioxid-Entfernung (marine carbon dioxide removal, mCDR) könnten unter die Regelungen fallen, sofern sie nicht über andere Verträge (London Convention and Protocol) verboten sind. Alle Aktivitäten, die geeignet sind, die Meeresumwelt nicht unerheblich zu schädigen, fallen darunter. Eine Liste von Aktivitäten gibt das Übereinkommen nicht. Auch die geplante nationale Gesetzgebung in Deutschland nennt in der Begründung des Entwurfs keine konkreten Tätigkeiten. Klar ist, dass die Staaten für die Genehmigung und Kontrolle der Tätigkeit zuständig sind. Eine zentrale Durchsetzungsinstanz gibt es nicht.“
Impulse für das Erreichen des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens
„Eine Folge des Vertrags kann sein, dass bestimmte Bereiche der Hohen See als besonders schutzwürdig identifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen unter Schutz gestellt werden. Von unberührter Natur wird man für den Ozean kaum sprechen können, weil die Auswirkungen des Klimawandels alle Bereiche betreffen und sogar im Bereich der Antarktis Plastikpartikel im Wasser gefunden werden. Der Mechanismus zum Austausch von Daten, Informationen und Maßnahmen, den das Abkommen einrichtet (Clearing-House-Mechanismus), ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil er das Monitoring von Maßnahmen erleichtern kann.“
Senior Scientist am Department Ocean Systems, Royal Netherlands Institute for Sea Research, und Beraterin der niederländischen Delegation der Internationalen Meeresbodenbehörde und Co-Leiterin der Arbeitsgruppe Minerals der Deep-Ocean Stewardship Initiative, Niederlande
„Das BBNJ-Abkommen soll helfen, die Artenvielfalt in den marinen Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt verantwortungsvoll zu nutzen und zu schützen. Das Abkommen stützt sich auf vier Säulen, um dieses Ziel zu erreichen. Erstens: Marine genetische Ressourcen (MGR – marine genetic resources). Hier geht es um die Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen aus dem Meer, einschließlich der digitalen Sequenzinformationen. Zweitens: Gebietsbezogene Bewirtschaftungsinstrumente (ABMTs – area-based management tools), einschließlich Meeresschutzgebiete (MPAs – marine protected areas). Damit sollen bestimmte Gebiete geschützt und nachhaltig genutzt werden. Drittens: Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIAs – Environmental Impact Assessments). Ziel ist es die Auswirkungen von geplante Aktivitäten auf die Meeresumwelt zu prüfen, um so Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Und viertens: Kapazitätsaufbau und Transfer von Meerestechnologie (Capacity-building and Transfer of Marine Technology). Hier sollen Staaten, insbesondere Entwicklungsländer, durch Wissen, Schulungen, Technologie und Zusammenarbeit unterstützt werden, damit die Ziele des Abkommens umgesetzt werden können.“
„Das BBNJ-Abkommen wurde bisher von 145 Ländern unterzeichnet, von denen 81 es bereits ratifiziert haben. Bevor ein Land das Abkommen ratifiziert, muss es sicherstellen, dass wichtige Informationen an den Clearing-House-Mechanismus weitergegeben werden können – quasi das Informationszentrum des Abkommens. Dies betrifft zum Beispiel die verschiedenen Schritte bei der Sammlung und Nutzung mariner genetischer Ressourcen. Dafür müssen die Staaten Gesetze oder Regelungen einführen, damit die Umsetzung des Abkommens funktioniert. Dieser Prozess kann Zeit in Anspruch nehmen, weshalb es verständlich ist, dass noch nicht alle Länder, die das Abkommen unterzeichnet haben, es bereits auch ratifiziert haben. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, dass die Länder sich bemühen, die notwendigen Maßnahmen zur Ratifikation so schnell wie möglich umzusetzen.“
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Die Stärke des BBNJ-Abkommens liegt in der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Sie arbeiten gemeinsam und treffen koordinierte Entscheidungen, um die Artenvielfalt in den Meeren jenseits nationaler Hoheitsgewalt zu schützen. Gleichzeitig gilt der Grundsatz ‚without undermining‘, was bedeutet, dass bestehende Rechte und Regeln nicht untergraben werden dürfen. Dies kann bestimmte Entscheidungen – etwa über die zukünftige Errichtung von Meeresschutzgebieten – komplizierter machen. Der Erfolg des Abkommens hängt meiner Meinung nach davon ab, dass die Staaten aktiv mitarbeiten und die Regeln auch tatsächlich umsetzen. Außerdem ist eine Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Abkommen und internationalen Organisationen für Artenvielfalt (BBNJ), Fischerei (FAO) und den Schutz sowie die Nutzung mineralischer Rohstoffe am Meeresboden (ISA) von großer Bedeutung. Nur so kann der Schutz der Ozeane jenseits nationaler Hoheitsgewalt wirklich erfolgreich gelingen.“
Konkrete Maßnahmen
„Für Wissenschaftler bedeutet das Abkommen, dass Forschungsfahrten in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt angemeldet werden müssen. Dabei sind unter anderem Angaben darüber erforderlich, welche Proben wo gesammelt werden, wo sie gelagert sind und wie der Zugang zu diesen Proben geregelt wird.“
Meeresschutzgebiete
„Es muss zunächst festgelegt werden, welche Gebiete wie geschützt werden, wie dieser Schutz überwacht wird und welche Konsequenzen es bei Regelverstößen gibt. Vieles davon muss noch verhandelt werden.“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen im Tiefseebergbau
„Der Tiefseebergbau wird durch die ISA reguliert.“
Impulse für das Erreichen des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens
„Das BBNJ-Abkommen hat hier eine sehr wichtige Rolle. Es kann – wenn alle Länder an einem Strang ziehen – das Ziel von Montreal-Kunming in marinen Gebieten außerhalb des Hoheitsgebiets rechtlich umsetzen.“
Associate Professorin am Australian National Centre for Ocean Resources and Security (ANCORS), University of Wollongong, Australien
„Die Tatsache, dass das BBNJ-Abkommen weniger als drei Jahre nach Verabschiedung bereits in Kraft tritt, ist vergleichsweise schnell. Es dauert normalerweise länger bis völkerrechtliche Abkommen genug Ratifizierungen erzielt haben, um in Kraft zu treten. Das bisher letzte Durchführungsabkommen gemäß dem Seerechtsübereinkommen, welches sich mit Fischerei befasst, benötigte sechs Jahre, um in Kraft zu treten.“
Konkrete Maßnahmen
„Es ist zu erwarten, dass das BBNJ-Abkommen zu Meeresschutzgebieten auf hoher See führen wird. Welche Einschränkungen dies beinhalten wird, ist noch unklar und hängt davon ab, was die Institutionen des BBNJ-Abkommens mit bestehenden Verwaltungsgremien – wie beispielsweise regionalen Fischereimanagementorganisationen – vereinbaren werden. Das BBNJ-Abkommen hat keine direkte Zuständigkeit zur Regulierung von Fischerei, Schifffahrt oder Tiefseebergbau.“
Meeresschutzgebiete
„Die Stärke des BBNJ-Abkommens liegt darin, dass es Meeresschutzgebiete per Abstimmung und nicht nur im Konsens festlegen kann. Dies soll verhindern, dass sich die Situation in der Antarktis wiederholt, in der einzelne Staaten die Einrichtung von Meeresschutzgebieten faktisch blockieren können (siehe hierzu SMC-Angebot [IX], Anm. d. Red.).“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen
„Aktivitäten, die bereits von bestehenden Aufsichtsbehörden reguliert werden, wie beispielsweise der Tiefseebergbau, der von der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) reguliert wird, bleiben weiterhin reguliert. Das BBNJ-Abkommen könnte in diesem Zusammenhang indirekt den Standard der von der ISA angewandten Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erhöhen, sofern die Mitgliedstaaten der ISA eine Harmonisierung der UVP-Standards anstreben.“
„Bei neuen oder zukünftigen Aktivitäten in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt unterliegen diese den Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren und -standards gemäß dem BBNJ-Abkommen.“
Impulse für das Erreichen des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens
„Das 30x30-Ziel des Globalen Biodiversitätsrahmens (GBF) von Kunming-Montreal ist eine politische Verpflichtung. Das BBNJ-Abkommen bietet nun endlich einen Weg zur Umsetzung dieser Verpflichtung, indem es einen Prozess und institutionelle Kompetenzen zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt schafft.“
Humangeografin, Leitung der AG Marine Governance, Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität an der Universität Oldenburg
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Die Stärke des Abkommens liegt in der Geschwindigkeit, mit der es zustande gekommen ist! Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) hatte zwei frühe Fassungen aus den Jahren 1958 und 1960, bevor die Fassung von 1982 verabschiedet wurde. Diese wurde dann erst 1994 ratifiziert! Das sind fast 30 Jahre. Meiner Meinung nach zeigt das BBNJ in seiner Entwicklung und nicht zuletzt in der Geschwindigkeit von der Verabschiedung bis zur Ratifizierung (2023 bis 2026) eine gewisse Dynamik. Es wird vielleicht nicht von jedem Land ratifiziert werden, aber es gibt eindeutig die deutliche Bereitschaft vieler Nationen, etwas zu tun, und das spiegelt sich in diesem Abkommen und den Staaten wider, die es unterzeichnet haben.“
Meeresschutzgebiete
„Das Abkommen schafft die Grundlage für eine Reihe konkreter Maßnahmen in Bezug auf Meeresschutzgebiete (Marine Protected Areas, MPAs) – nämlich die Möglichkeit, diese in der Hohen See oder in internationalen Gewässern einzurichten – dem Gebiet außerhalb der Hoheitsgewässer der Küstenstaaten, das 12 Seemeilen umfasst. Derzeit befinden sich die meisten Meeresschutzgebiete innerhalb der Hoheitsgewässer, da sie dort, wo die Staaten die Gerichtsbarkeit haben, rechtlich einfacher zu schaffen sind. Auf der Hohen See besitzt kein Staat die Gerichtsbarkeit, daher soll das BBNJ einen klaren Weg für ihre Ausweisung und Umsetzung dort schaffen. In diesem Sinne ist es ‚besser‘ als das, was zuvor existierte, da es nun einen Mechanismus für die Schaffung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See gibt [4].“
„Das BBNJ stellt eine verbindliche Verpflichtung für die Nationen dar, die es ratifizieren – das allein sorgt bereits für eine gewisse Wirksamkeit. Um die Wirksamkeit weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf gebietsbezogene Managementinstrumente (ABMTs), müssen wir uns mit den Problemen befassen, die Meeresschutzgebieten im Allgemeinen zu schaffen machen und dass diese nicht unter dem BBNJ bestehen bleiben. Das BBNJ könnte den Anstoß geben, einige der umfassenderen Probleme wirklich anzugehen, wenn die Ausweisung von Meeresschutzgebieten voranschreitet.“
„Beispielsweise basieren Meeresschutzgebiete auf der Logik der Abgrenzung. Indem man Linien im Meer zieht – also Schutzzonen festlegt –, möchte man das, was sich innerhalb dieser Linien befindet, regulieren oder kontrollieren. Aber auf See kann dies schwierig sein. Man kann zwar eine statische Linie ziehen, um eine Zone abzugrenzen, aber das Meer bewegt sich, Meereslebewesen bewegen sich im Meer, Boote und Schiffe bewegen sich ebenfalls! Wie Untersuchungen gezeigt haben [5], können Meeresschutzgebiete das Problem – zum Beispiel übermäßigen Fischfang – verlagern, Aktivitäten an die Ränder der Meeresschutzgebiete drängen und in Bezug auf wandernde Arten unwirksam sein – es sei denn, sie sind in einem Netzwerk organisiert.“
„Man könnte auch argumentieren, dass die Abgrenzung der Meere zum Schutz notwendig ist – einige Forschungsergebnisse zeigen jedoch, dass Meeresschutzgebiete nicht nur zu diesem Zweck genutzt werden, sondern auch dazu dienen können, Staaten territoriale Vorteile und strategischen geopolitischen Zugang zu bestimmten Meeresgebieten zu verschaffen. Da sich Meeresschutzgebiete zunehmend auf die Hohe See ausweiten, ist es wichtig, dass sie wie beabsichtigt funktionieren und nicht anders [6]!“
„Die BBNJ könnte einen Wandel hin zu großflächigen Meeresschutzgebieten mit einer Fläche von über 100.000 Quadratkilometern einläuten. Eine Sorge im Zusammenhang mit dem BBNJ ist, dass die Schaffung großer Meeresschutzgebiete auf Hoher See zwar zur Erreichung globaler Ziele beiträgt – zum Beispiel dem 30x30-Ziel, diese Meeresschutzgebiete jedoch nicht wirklich funktionsfähig sind. Wir sollten diesbezüglich sehr vorsichtig sein: Die Erreichung von Zielen sollte nicht auf Kosten eines substanziellen, sinnvollen Meeresschutzes gehen [7] [8] [9].“
„Alles in allem könnte das BBNJ und seine Bestimmungen zu gebietsbezogenen Managementinstrumenten (ABMTs) einen stärkeren Anstoß geben, über einige der umfassenderen Fragen im Zusammenhang mit Meeresschutzgebieten nachzudenken, um diese zu verbessern, zum Beispiel das Monitoring. In dieser Hinsicht besitzt es einen erheblichen Mehrwert.“
„Wenn es um Verstöße und die Überwachung von Meeresschutzgebieten geht, wird Technologie in Zeiten zunehmender Überwachungsmöglichkeiten – Fernerkundung, GPS und so weiter – oft als Lösung angepriesen. Studien zeigen jedoch, dass industrielle Schiffe, die gegen die Vorschriften verstoßen wollen, einfach ihr Automatisches Identifikationssystem ausschalten, die Flagge wechseln, sich kurzfristig umregistrieren können – die Liste lässt sich fortsetzen. Es ist unmöglich, jeden Fleck des Meeres, jede Grenze jedes Meeresschutzgebietes jederzeit zu überwachen. Hinzu kommt, dass selbst wenn ein Schiff, das gegen die Meeresschutzgebiets-Vorschriften verstößt, ‚erwischt’ wird, die Beweise je nach zuständiger Gerichtsbarkeit möglicherweise nicht akzeptiert werden [10].“
„Ehrlich gesagt glaube ich, dass die Ursachen für die Ausbeutung der Meere nicht auf See selbst liegen. Natürlich ist es gut und sinnvoll, unsere Ozeane zu regulieren. Aber wir sollten uns zunächst einmal ansehen, wer illegale Flotten auf See schickt – oft mit Arbeitern, die sich nicht freiwillig dafür entschieden haben, unter entsetzlichen und gewaltvollen Bedingungen zu arbeiten. Wie bei vielen Problemen rund um die Meere liegt der Kern des Problems bei den Kräften, die hinter solchen Machenschaften stehen und die ihren Sitz möglicherweise in Bürogebäuden, Geschäftszentren oder Hinterhöfen an Land haben. Um unsere Ozeane zu regulieren, müssen wir auch über den Ozean hinausblicken [11].“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen im Tiefseebergbau
„Das BBNJ befasst sich nicht ausdrücklich mit dem Tiefseebergbau. Die Bestimmungen für einen möglichen Bergbau sind im ursprünglichen UNCLOS-Übereinkommen (in Teil XI, Artikel 145) festgelegt und werden von der Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) verwaltet. Dennoch kann das Ziel des BBNJ, die Ozeane und die Tiefsee zu schützen, dazu beitragen, Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem möglichen Tiefseebergbau zu unterstützen [12].“
Impulse für das Erreichen des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens
„Ziele geben uns – der Weltgemeinschaft – etwas, auf das wir hinarbeiten können, aber sie können auch zu leeren Maßnahmen führen, um ein solches Ziel zu erreichen, anstatt echte Veränderungen herbeizuführen. Es ist durchaus nicht abwegig zu hoffen, dass weitere großflächige Meeresschutzgebiete entstehen, die dazu beitragen, das 30-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Doch ohne die grundlegenden Probleme zu lösen, die die Funktionsweise von Meeresschutzgebieten allgemein beeinträchtigen, könnten die Ergebnisse wirkungslos sein. Wir können nur hoffen, dass mit dem BBNJ auch der Wunsch einhergeht, sich mit weiteren komplexen Faktoren zu beschäftigen, die sich auf die Funktionsweise von Meeresschutzgebieten auswirken.“
„Die oft zitierten ‚13 Prozent der Meeresgebiete sind unberührt’ basieren auf der Vorstellung, dass Ozeane am besten geschützt sind, wenn sie von Menschen nicht genutzt werden. Viele Menschen sind jedoch für ihren Lebensunterhalt, ihre Ernährung und ihr Überleben auf die Ozeane angewiesen. Viele Menschen, die weltweit mit den Ozeanen leben, verstehen diese Umwelt und wissen, wie man sie bewahrt. Es gibt verschiedene Nutzer der Ozeane, und wir müssen genauer unterscheiden, wer tatsächlich Schaden anrichtet. Bestimmte Menschen von der Nutzung der Ozeane auszuschließen und traditionelle Nutzer durch Meeresschutzgebiete zu enteignen, ist ebenfalls ein tragischer Fehler und kann einigen Meeresgemeinschaften schaden, wie umfangreiche, kritische Forschungsarbeiten zeigen [13].“
Professorin für Internationale Beziehungen und Umwelt, Institut für Politikwissenschaft, Universität Wien, Österreich
„Das BBNJ-Abkommen schließt eine Lücke im internationalen Seerecht. Es regelt den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der marinen Biodiversität, indem es die Ausweisung von Meeresschutzgebieten in internationalen Gewässern ermöglicht und Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Meeresumwelt schädigende Aktivitäten sowie eine gerechte Verteilung von Gewinnen aus der Inwertsetzung genetischer Ressourcen vorsieht.“
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Das BBNJ-Abkommen wird zurecht als Meilenstein für das internationale Seerecht, den Meeresschutz und den Multilateralismus bezeichnet, obwohl es hinter den Erwartungen der wissenschaftlichen Gemeinschaft und vieler Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bleibt. Man konnte sich auf Prinzipien und Prozesse einigen, die in Zukunft den Schutz der marinen Biodiversität ermöglichen sollen. Die Umsetzung liegt – wie beim Völkerrecht allgemeine Praxis – in der Hand der Vertragsstaaten, also bei Meeresrecht durch die sogenannte Flagge eines Schiffes des Landes, in dem es registriert ist. Bekanntermaßen ist die Umsetzung rechtlicher Abkommen auf der Hohen See schwierig. Jetzt aber gibt es zum ersten Mal einen anerkannten rechtlichen Rahmen in Bezug auf Schutz und Nutzen mariner Biodiversität. Viele Akteure wie Think Tanks, NGOs, aber auch nationale Behörden arbeiten nun an der Umsetzung und haben durch den Vertrag neue Möglichkeiten, Vergehen zu verfolgen. Zusammen mit erweiterten technischen Möglichkeiten zur ferngesteuerten Überwachung durch etwa Satelliten und Dronen gibt es schon eine recht hohe Chance, dass der Vertrag auch durchgesetzt wird.“
„Das Abkommen basiert unter anderem auf dem Vorsorgeprinzip, dem Verursacherprinzip, dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und dem Ökosystemansatz. Umweltschädliche Aktivitäten und deren Auswirkungen auf die Meeresumwelt sollen dadurch nicht mehr isoliert, sondern ganzheitlich auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz betrachtet werden. Zudem erkennt das BBNJ-Abkommen den Wert nicht-wissenschaftlichen traditionellen Wissens an, das besonders für kleine Inselstaaten von Bedeutung ist.“
„Das Abkommen ist auch nach internationalem Recht bindend. Das heißt, dass sich Staaten einander bei Nichteinhaltung voraussichtlich vor einer speziellen Kammer beim Internationalen Seegerichtshof verklagen könnten. Dieses Instrument, aber auch die delikate Balance von Rechten und Pflichten, die Staaten durch das Abkommen erhalten, lässt auf eine effektive Umsetzung hoffen.“
„Wenn mehr als einhundert Staaten im Kontext der Vereinten Nationen verhandeln, findet natürlich ein Interessensausgleich statt. Staaten des Globalen Südens ist es gelungen, das Prinzip des Gemeinsamen Erbes der Menschheit als Prinzip zu verankern. Es soll sicherstellen, dass die Ausbeutung der Meeresumwelt nicht zu Lasten zukünftiger Generationen erfolgt und die Gewinne gerecht verteilt werden. Dass in so kurzer Zeit bereits 145 Staaten das Abkommen unterzeichnet und 80 Staaten das Abkommen ratifiziert haben – inklusive China und vieler Binnenländer –, ist ein starkes Zeichen.“
Konkrete Maßnahmen
„Die Wirkung des Vertrages wird sich sicherlich an der Ausweisung von Schutzgebieten bemerkbar machen. In diesen wird es sicherlich dann zu vermindertem oder keinem Fischfang und wahrscheinlich je nach Fall auch zu veränderten Schifffahrtsrouten führen. Rohstoffabbau – auch in nationalen Gewässern – könnte zusätzlichen Auflagen und Prüfungen unterliegen, da die Umweltverträglichkeitsprüfungen nach potenziellem Schaden in internationalen Gewässern unabhängig von den Aktivitäten (auch in nationalen Gewässern) ausgelöst werden.“
Meeresschutzgebiete
„Der Vertragstext enthält innovative Ansätze, die eine Umsetzung unterstützen können. Artikel 23 des Abkommens ermöglicht künftig die Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der Hohen See auf Grundlage einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Staaten. Zudem gibt es eine Auffang-Mehrheit, die dann zum Tragen kommt, wenn kein Konsens möglich ist und die verhindert, dass ein Staat ein Veto gegen ein Schutzgebiet einlegen kann. Die Möglichkeit, ein Meeresschutzgebiet mit Mehrheit zu etablieren, könnte auch durchaus zu Druck und einem Umdenken in anderen Foren führen – wie den erfolglosen Antarktis Schutzgebietsverhandlungen (siehe hierzu SMC-Angebot [IX], Anm. d. Red.).“
„Es gibt zwar eine Opt-Out Klausel, die einem Staat ermöglicht, eine Entscheidung nicht mitzutragen – diese muss allerdings sehr gut begründet sein. Artikel 24 enthält Notfallmaßnahmen, die es auf Grundlage des Vorsorgeprinzips ermöglichen sollen, die Meeresumwelt bei einer ökologischen Katastrophe unmittelbar zu schützen, indem etwa Schifffahrtsrouten umgeleitet und Fischereiaktivitäten gestoppt werden.“
„Während es also wohl nie ganz verhindert werden kann, dass eventuell einzelne Länder sich an gewisse Schutzgebiete nicht halten oder diese nicht anerkennen, sind insgesamt die politischen Kosten für Nicht-Einhaltung sehr geschärft worden und auf der anderen Seite die Möglichkeiten, Umweltschutz durchzusetzen sehr gestärkt worden.“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen
„Hier ist es wichtig – wie oben bereits erwähnt –, dass die Verpflichtung zu Umweltverträglichkeitsprüfungen sich nicht nach dem Ort der Aktivität – also möglicherweise nationalen Gewässer –, sondern nach den möglichen Auswirkungen richtet – also eventuellen Schäden in internationalen Gewässern. Das ist ein Meilenstein im internationalen Recht und eine fast überraschend wirkende Einschränkung von nationaler Souveränität. Anderer Staaten können also in Zukunft vom Küstenstaat Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten in nationalen Gewässern einfordern, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass internationale Gewässer negativ betroffen sind. Dadurch erhofft man sich auch, dass sich Staaten gewissermaßen gegenseitig ‚kontrollieren‘.“
Impulse für das Erreichen des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens
„Das BBNJ-Abkommen ist ein Werkzeug auf dem Weg zu dem Montreal Ziel mit 30 Prozent Schutzzonen bis zum Jahr 2030. Ohne Schutzgebiete in internationalen Gewässern ist dies kaum möglich. Durch BBNJ gibt es jetzt einen Mechanismus Schutzgebiete – international beschlossen und mit Umsetzungs- und Kontrollplan – in internationalen Gewässern zu errichten. Dieser Mechanismus existiert also in direktem Zusammenhang mit dem Kunming-Montreal-Ziel und verweist auch darauf.“
Leiter der Stabstelle Umweltpolitik im Direktorium, Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), Bremerhaven
„Es ist bemerkenswert, dass das neue Hochseeschutzabkommen nach vielen Jahren grundsätzlicher Diskussionen und Erörterungen dann doch relativ schnell in nur fünf vorbereitenden zwischenstaatlichen UN-Sitzungen im Juni 2023 ausgearbeitet und angenommen werden konnte. Auch, dass die notwendige Anzahl von 60 Ratifikationen trotz der zunehmend schwierigen geopolitischen Lage innerhalb von nur 27 Monaten erreicht werden konnte, ist ein Zeichen dafür, dass die internationale Staatengemeinschaft ein großes Interesse daran hat, die Governance und den Schutz der Biodiversität der Hohen See zu verbessern. Dies stimmt mich zuversichtlich. Mit dem neuen BBNJ-Hochseeschutzabkommen wird zum ersten Mal ein dezidiertes globales, internationales Forum geschaffen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der empfindlichen Ökosysteme und Arten, die in der Hohen See leben. Allein darin liegt schon eine große Stärke des neuen Abkommens.“
„Das neue Abkommen ist ein Rahmenvertrag mit vier Säulen: Es regelt die zukünftige Nutzung von genetischer Ressourcen mariner Organismen einschließlich der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der Vorteile. Es ermöglicht Maßnahmen wie gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich der Ausweisung von Meeresschutzgebieten. Es führt Umweltverträglichkeitsprüfungen ein für Aktivitäten mit erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt der Hohen See. Und es unterstützt den Kapazitätsaufbau und Weitergabe von Meerestechnologie.“
Stärken und Schwächen des Abkommens
„Nach dem Inkrafttreten des Abkommen ist es essenziell, dass es mit Leben erfüllt wird. Zunächst müssen die für die weitere Arbeit notwendigen Gruppen, Prozesse und Programme etabliert werden. Das Abkommen beinhaltet viele Maßnahmen und Regulierungen, die von den einzurichtenden Gremien noch weiterentwickelt werden müssen, damit diese effektiv umgesetzt und ihre volle Wirkung entfalten können. Eine Stärke des Abkommens ist, dass die hierfür notwendigen Beschlüsse nicht unbedingt einstimmig im Konsens aller Mitgliedsstaaten getroffen werden müssen.“
„Ob das angestrebte Ziel des verbesserten Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität der Hohen See durch das neue Abkommen erzielt werden kann, wird sich erst nach einigen Jahren erweisen. Dies hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Zum Beispiel, wie umfassend die Mitgliedstaaten die Verpflichtungen des Abkommens auf nationaler Ebene umsetzen werden und vor allem auch, wie sich das neue Abkommen auf internationaler und nationaler Ebene in die bereits existierenden marinen Governance-Strukturen und Regelungen einfügt. Es ist ein Grundsatz für die Umsetzung des neuen Abkommens, dass die bereits vorhandenen einschlägigen Rechtsinstrumente und rechtlichen Rahmen sowie die zuständigen weltweiten, regionalen, subregionalen und sektoralen Organe nicht untergraben und die Kohärenz und Koordinierung mit diesen Instrumenten, Rahmen und Organen gefördert werden soll. Es ist wichtig, dass unter BBNJ zu diesen anderen Organisationen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Kooperation aufgebaut wird. Kompetenzgerangel wäre für alle kontraproduktiv.“
„Es fällt auf, dass gerade viele kleinere Küsten- und Inselstaaten, zum Teil auch Binnenländer, die ersten waren, die das Abkommen ratifiziert haben und das Inkrafttreten zum 17. Januar 2026 ermöglichten. Das mag daran liegen, dass diese Länder eventuell etwas schnellere politische Ratifizierungsprozesse haben. Es zeigt aber, dass gerade diese kleineren Staaten ein großes Interesse an der Hohen See haben. Die Hoffnung ist groß, dass sich diese Staaten durch den im Abkommen verankerten Vorteilsausgleich, Kapazitätsaufbau und Technologietransfer in Zukunft aktiv am Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität und den Ressourcen der Hohen See beteiligen und davon profitieren können.“
Konkrete Maßnahmen
„Die Wirkung des neuen Abkommens wird sich erst in einigen Jahren zeigen. Es bedarf Zeit, gute und effektive Maßnahmen auf internationaler Ebene auszuarbeiten, abzustimmen und zu beschließen. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass es bereits andere globale und regionale Abkommen gibt, die Aktivitäten in marinen Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt regulieren. So unterliegt zum Beispiel der Fischfang auf der Hohen See der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), dem UN Fishstock Agreement und diversen Regionalen Fischerei Management Organisationen (RFMOs). Die Schifffahrt auf der Hohen See unterliegt der Internationalen Maritimen Organisation (IMO). Zu diesen Sektoren und Nutzungen der Hohen See werden unter dem BBNJ kaum eigene Maßnahmen getroffen werden – vielmehr wird es Aufgabe von BBNJ sein, diesen Organisationen Informationen über die Schutzbedürftigkeit von Hochseegebieten und Lebensgemeinschaften zu vermitteln, damit diese dann entsprechend ihres Mandats und Zuständigkeit entsprechende Maßnahmen beschließen können.“
Meeresschutzgebiete
„Mit dem neuen Abkommen wird zum ersten Mal ein globales Gremium geschaffen, unter dem Schutzgebiete auf der Hohen See diskutiert und beschlossen werden können. Dies ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Bisher gibt es nur wenige zwischenstaatliche Organisationen, wie zum Beispiel die regionalen Kommissionen zur Oslo-Paris-Konvention (OSPAR) und die zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR), die ein Mandat für die Einrichtung solcher Hochseeschutzgebiete in ihren jeweiligen Konventionsgebieten haben. Mit den schon im Übereinkommen enthaltenen Kriterien zur Schutzgebietsausweisung und den unter der internationalen Biodiversitätskonvention (CBD) identifizierten ökologisch oder biologisch bedeutenden marinen Gebieten (Ecologically or Biologically Significant Marine Areas (EBSAs)) sollte eine relativ schnelle Auswahl an potenziellen Hochseeschutzgebieten möglich sein.“
„Die größte Herausforderung wird dabei nicht der Beschluss oder die Einrichtung dieser Hochseeschutzgebiete sein. Schutzgebiete sind mehr als Kästchen auf Karten – sie müssen aktiv verwaltet, überwacht und kontrolliert werden. Es muss dort regelmäßig Forschung betrieben werden, um die Entwicklung des Schutzgebiets zu verfolgen – gerade in vom Klimawandel betroffenen Meeresgebieten –, den Erfolg der Managementmaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele zu überprüfen und eventuell nachsteuern zu können. Dies wird gerade bei küstenfernen Hochseeschutzgebieten eine große Herausforderung sein. Moderne autonome Messsysteme und Satellitenbeobachtungen können in Zukunft dabei helfen, Hochseeschutzgebiete zu überwachen und zu kontrollieren. Es wird aber trotzdem notwendig sein, in regelmäßigen Abständen schiffsbasierte Untersuchungen in den geschützten Gebieten und deren Umgebung durchzuführen, was mit einem erheblichen logistischen und Kostenaufwand verbunden ist.“
„Die Effektivität eines Schutzgebiets hängt auch davon ab, wie viele Staaten diesem zugestimmt haben. Generell gilt, dass Länder, die kein BBNJ-Vertragsstaat sind oder die dem Beschluss der BBNJ-Vertragsstaaten zur Einrichtung des Schutzgebiets nicht zugestimmt haben, auch nicht an die im Schutzgebiet geltenden Maßnahmen gebunden sind. Es gibt keine Polizei, die die Einhaltung der Schutzmaßnahmen auf der Hohen See kontrolliert und sanktioniert. Vielmehr werden bei Verstößen durch Nicht-Mitgliedsstaaten diplomatische Wege eingeschlagen, damit Aktivitäten entgegen den Schutzmaßnahmen eingestellt beziehungsweise verhindert werden. Das funktioniert in der Regel ganz gut.“
Prüfung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen
„Umweltverträglichkeitsprüfungen sind mittlerweile Standard für alle Aktivitäten an Land oder in nationalen Meeresgebieten. Es ist wichtig und eigentlich überfällig, dass diese Überprüfungen nun auch für Tätigkeiten auf der Hohen See verpflichtend werden. Unter dem neuen Abkommen haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Aktivitäten auf der Hohen See so geprüft und durchgeführt werden, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Schutz und der Bewahrung der Meeresumwelt vermieden, verringert und bewältigt werden. Dies wird bei allen Akteuren das Umweltbewusstsein für ihre Handlungen auf der Hohen See stärken, auch im Rahmen anderer globaler oder regionaler Abkommen und Gremien mit Hochsee-Zuständigkeit.“
Impulse für das Erreichen des 30x30-Ziels des Montreal-Kunming-Abkommens
„Das internationale Ziel, 30 Prozent der Weltmeere bis 2030 zu schützen, kann nur durch zusätzliche Hochseeschutzgebiete erreicht werden, die in der Regel sehr viel größer sind als Schutzgebiete in nationalen Gewässern. Das derzeit größte streng geschützte Hochseeschutzgebiet liegt im antarktischen Rossmeer und umfasst 1.931.766 Quadratkilometer. Das neue BBNJ-Abkommen kann durch die Ausweisung solcher großen Schutzgebiete auf der Hohen See zur Erreichung des 30x30-Ziels beitragen, aber auch hierbei sollte Qualität vor Quantität gehen. Die Fläche eines Schutzgebiets ist nicht entscheidend, es kommt darauf an, dass die Schutzziele einen vollständigen oder hochgradigen Schutz der Biodiversität und Lebensgemeinschaften gewährleisten und dass das geschützte Gebiet gut verwaltet, überwacht und mit anderen Schutzgebieten vernetzt ist.“
„Ich habe keinerlei Interessenkonflikte.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
„Bitte beachten Sie, dass ich keinen Interessenkonflikt habe.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
„In Bezug auf meine Einschätzungen und Ausführungen bestehen keine Interessenkonflikte.“
Alle anderen: Keine Angaben erhalten
Literaturstellen, die von den Expert:innen zitiert wurden
[1] Henry, L-A et al. (2025): Navigating a transformative policy route for High Seas conservation. Marine Policy. DOI: 10.1016/j.marpol.2025.106785.
[2] Marlow, J et al. (2025): An actionable guide to the United Nations' Biodiversity Beyond National Jurisdiction Agreement for research scientists. Limnology and Oceanography. DOI: 10.1002/lno.70274.
[3] Yu, Z et al. (2025: Operationalizing strategic environmental assessment under the BBNJ Agreement: legal frameworks, national practices, and implementation pathways. Frontiers in Marine Science. DOI: 10.3389/fmars.2025.1667924.
[4] Vadrot A (2020): Ocean protection. In Morin, JF et al: Essential Concepts of Global Environmental Governance. DOI: 10.4324/9780367816681. Seiten 173 bis 175.
[5] Peters K (2020): The territories of governance: Unpacking the ontologies and geophilosophies of fixed to flexible ocean management, and beyond. Philosophical Transactions of the Royal Society B, 375(1814), 20190458, and Peters, K., & Turner, J. (2025). Ocean Governance (Beyond) Borders (p. 289). Springer Nature]
[6] De Santo, EM (2020): Militarized marine protected areas in overseas territories: Conserving biodiversity, geopolitical positioning, and securing resources in the 21st century. Ocean & Coastal Management. DOI: 10.1016/j.ocecoaman.2019.105006.
und: De Santo, EM (2024). Securitizing Marine Protected Areas: Geopolitics, Environmental Justice, and Science. Routledge.
[7] Agardy, T et al. (2016): ‘Dangerous Targets’ revisited: Old dangers in new contexts plague marine protected areas. Aquatic Conservation: Marine and Freshwater Ecosystems. DOI: 10.1002/aqc.2675.
[8] Agardy, T. (2018): Justified ambivalence about MPA effectiveness. ICES Journal of Marine Science. DOI: 10.1093/icesjms/fsx083.
[9] Leenhardt, P et al. (2013). The rise of large-scale marine protected areas: Conservation or geopolitics? Ocean & Coastal Management. DOI: 10.1016/j.ocecoaman.2013.08.013.
[10] Nyman E (2019): Techno-optimism and ocean governance: New trends in maritime monitoring. Marine Policy. DOI: 10.1016/j.marpol.2018.10.027.
[11]Urbina I (2019): The outlaw ocean: crime and survival in the last untamed frontier. Random House. ISBN: 1529111390.
[12] Deep Sea Conservation Coalition (2024): Pressing pause on Deep-Sea Mining: Reaching harmony with the new BBNJ Agreement.
[13] Mallin F (2025): Blue Economy Struggles — Capital and Power in the Global Ocean: Introduction. Journal of Agrarian Change. DOI: 10.1111/joac.70014.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Vereinte Nationen (2023): Agreement under the United Nations Convention on the law of the Sea on the conservation and sustainable use of Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdication.
dazu auch: Science Media Center (2023): Einigung über UN-Hochseeabkommen erreicht. Statements. Stand: 07.03.2023.
und auch: Science Media Center (2023): Einigung über UN-Hochseeabkommen erwartet. Statements. Stand: 01.03.2023.
[II] Vereinte Nationen (1982): United Nations Convention on the Law of the Sea.
[III] Vereinte Nationen (12.01.2026): Oceans and Law of the sea – division for ocean affairs and the law of the sea. Webseite.
[IV] Convention on Biological Diversity (2022): Decisions adopted by the conference of the parties to the convention on biological diversity. Abschlusserklärung.
dazu auch Science Media Center (2022): Nach Abschluss der Weltnaturkonferenz COP15. Statements. Stand: 20.12.2022.
und auch: Science Media Center (2022): COP15: 30 Prozent Schutzgebiete bis 2030. Press Briefing. Stand: 05.12.2022.
[V] High Sea Alliance (12.01.2026): High Seas Treaty Ratification Tracker. Webseite.
[VI] Vereinte Nationen (12.01.2026): United Nations Treaty Collection. Webseite.
[VII] Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (03.12.2025): Schutz des größten Ökosystems der Erde: Kabinett beschließt Beitritt zu UN-Hochseeschutzabkommen. Pressemitteilung.
[VIII] Science Media Center (2018): Meeresschutzgebiete oft intensiver befischt als ungeschützte Regionen. Statements. Stand: 20.12.2018.
[IX] Science Media Center (2022): Ringen um antarktische Meeresschutzgebiete geht weiter. Statements. Stand: 02.11.2022.
Prof. Dr. Christian Wild
Leiter der Arbeitsgruppe Marine Ökologie, Fachbereich Biologie/Chemie, Universität Bremen
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keinerlei Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Angelika Brandt
Leiterin der Abteilung Marine Zoologie, Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum, Frankfurt/Main, und Professorin für Spezielle Zoologie an der Goethe-Universität Frankfurt/Main
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
Ben Boteler
Senior wissenschaftlicher Mitarbeiter im Ocean Governance Team, Research Institute for Sustainability (RIFS), Potsdam
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Bitte beachten Sie, dass ich keinen Interessenkonflikt habe.“
Dr. Vanessa Stelzenmüller
Leiterin der Forschungseinheit Meeresraumnutzung, Institut für Seefischerei, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Bremerhaven
Dr. Ina Tessnow-von Wysocki
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Australian National Center for Ocean Resources and Security (ANCORS), University of Wollongong, Australien, und Beraterin für die Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommission der UNESCO (IOC-UNESCO), Australien
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Dr. Matthias Haeckel
Wissenschaftler am Forschungsbereich Marine Biogeochemie, Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR), und Koordinator des Europäischen Forschungsprojekts Mining Impact
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Nele Matz-Lück
Geschäftsführende Direktorin am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Dr. Sabine Gollner
Senior Scientist am Department Ocean Systems, Royal Netherlands Institute for Sea Research, und Beraterin der niederländischen Delegation der Internationalen Meeresbodenbehörde und Co-Leiterin der Arbeitsgruppe Minerals der Deep-Ocean Stewardship Initiative, Niederlande
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Assoc. Prof. Dr. Aline Jaeckel, Ph.D.
Associate Professorin am Australian National Centre for Ocean Resources and Security (ANCORS), University of Wollongong, Australien
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich habe keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Kimberley Peters
Humangeografin, Leitung der AG Marine Governance, Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität an der Universität Oldenburg
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Alice Vadrot
Professorin für Internationale Beziehungen und Umwelt, Institut für Politikwissenschaft, Universität Wien, Österreich
Dr. Stefan Hain
Leiter der Stabstelle Umweltpolitik im Direktorium, Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI), Bremerhaven
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„In Bezug auf meine Einschätzungen und Ausführungen bestehen keine Interessenkonflikte.“