Nach Abschluss der Weltnaturkonferenz COP15
Weltnaturkonferenz COP15 hat 23 neue Ziele für den Naturschutz beschlossen
bis 2030 sollen 30 Prozent des Landes und Meeres unter Schutz gestellt, umweltschädliche Subventionen abgebaut und Verschmutzung deutlich reduziert werden
Forschende erleichtert über Ausgang der Konferenz; loben die Ambition der Ziele; Umsetzung wird große Herausforderung
Auf der Weltnaturkonferenz COP15 in Montréal sind die 193 verhandelnden Staaten am Morgen des 19.12.2022 zu einer Einigung gekommen. Das Kernstück des Abschlussdokuments [I] sind 23 Naturschutzziele, die die Weltgemeinschaft bis 2030 umsetzen will, um den dramatischen Verlust von Arten und Ökosystemen aufhalten. Darunter sind auch die folgenden Ziele: 30 Prozent der Meere und der Landesfläche sollen unter Schutz gestellt werden; jährliche umweltschädliche Subventionen sollen um 500 Milliarden Dollar verringert und teilweise in Naturschutz umgelenkt werden; die Einführungsrate invasiver Arten sowie das Gesamtrisiko durch Pestizide und gefährliche Chemikalien sollen halbiert werden.
Leiter der Forschungsgruppe Biodiversität und Naturschutz, Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen
„Die Verabschiedung des Global Biodiversity Framework ist ein außerordentlicher Erfolg der globalen politischen und wissenschaftlichen Gemeinschaft, auf den jahrelang hingearbeitet wurde. Es ist ein hervorragender Rahmen und ein großer Schritt nach vorn im Vergleich zu früheren Vereinbarungen. Vor der Wissenschaft liegt nun eine Menge Arbeit. Es geht darum, die Entscheidungsträger bei der Übertragung der Ziele auf die nationale Ebene zu unterstützen, günstige Bedingungen für die Umsetzung zu schaffen und natürlich das Biodiversitätsmonitoring zu verbessern.“
„Es ist besonders wichtig, dass die Ambitionen mehrerer Ziele und Zielvorgaben hoch sind. Ziel 1, mein Lieblingsziel, besagt zum Beispiel, dass alle Gebiete einer integrierten Raumplanung unterliegen müssen, um die Biodiversität zu schützen. Das bedeutet, dass die Biodiversität überall erhalten werden muss, nicht nur in Schutzgebieten. Ich bin auch mit Goal A zufrieden, das vorsieht, bis 2050 die Rate, mit der Arten aussterben, auf ein Zehntel zu verringern. Damit lägen wir zwar immer noch um eine Größenordnung über der ‚natürlichen Aussterberate‘, aber es ist der richtige Weg, um die Kurve des Verlusts der Biodiversität zu biegen.“
„Sehr wichtig ist auch die Zusage, dass die Industrieländer bis 2030 jährlich 30 Milliarden Dollar für die Entwicklungsländer bereitstellen (Ziel 19), als Teil einer Gesamtmobilisierung von 200 Milliarden Dollar pro Jahr.“
Direktorin Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum, Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN), Frankfurt am Main, und Professorin am Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, hat virtuell an der COP15 teilgenommen
„Der Weltnaturgipfel in Montréal hat überraschend große Erfolge erzielt, der Teufel liegt jedoch im Detail. Das Flaggschiffziel, bis zum Jahr 2030 30 Prozent der Landes- und der Meeresfläche unter Schutz zu stellen, wurde beschlossen. Zusätzlich sollen zum Beispiel 30 Prozent der degradierten Landes- und Meeresflächen renaturiert werden.“
„Überraschend war, dass die tiefen Ursachen, die zur Zerstörung der Biodiversität führen – das Wirtschafts- und Finanzsystem – mit ehrgeizigen Zielen adressiert wurden. So ist das Ziel, Subventionen, die zum Verlust von Biodiversität führen, bis zum Jahr 2030 um 500 Milliarden Dollar pro Jahr zu reduzieren und gleichzeitig die finanziellen Anreize für den Schutz der Natur zu erhöhen. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, dass das Thema Biodiversität auch dank des Gipfels zunehmend die Öffentlichkeit und Politik erreicht. Noch nie wurde das Thema meiner Wahrnehmung nach in Deutschland so hoch gesetzt und so viel darüber berichtet.“
„Probleme sind, dass nicht festgelegt wurde, wie konkret ein effektiver Schutz der Gebiete aussieht und was das konkrete Ziel der Renaturierung ist. Viele Formulierungen sind schwammig, viele der Indikatoren qualitativ und damit nicht messbar. Ein Nicht-Erreichen der Ziele ist nicht mit Sanktionen belegt. Das Abkommen hat keine scharfen Zähne.“
„Jetzt müssen die Ziele in eine nationale Biodiversitätsstrategie übersetzt und umgesetzt werden. Was bei den Verhandlungen sehr deutlich wurde: Derartige multinationale Abkommen müssen einen Ausgleich zwischen reichen Ländern des globalen Nordens und armen Ländern des globalen Südens schaffen. Wir brauchen in Zukunft mehr globale Partnerschaften. Deutschland muss Vorreiter für eine neue Politik werden, die Schutz und Förderung der Biodiversität auf globaler Ebene fair und gerecht für alle voranbringt.“
„Wenn man auf die letzten Zielvereinbarungen blickt – die Aichi-Ziele –, sieht man, dass es beim Thema Biodiversität nicht an ehrgeizigen Zielen mangelt, sondern an der Umsetzung. Es gibt die Verpflichtung, nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne aufzusetzen, aber es gibt keine Sanktionen, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Damit kommt der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen (NGOs), eine große Bedeutung zu, die Einhaltung der Ziele einzufordern. Eine große Rolle könnten in Zukunft auch Gerichte spielen. Immerhin hat sich Deutschland als eine von fast 200 Nationen mit diesem Abkommen zu Schutz und nachhaltiger Nutzung der Biodiversität verpflichtet. Daran muss sich Deutschland in Zukunft messen lassen.“
Leiter Department Naturschutzforschung, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Halle, und Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen
„Ich bin vom Ausgang der Verhandlungen positiv überrascht. Es wurden Zahlen für die Raumplanung und für die Schutzgebiete festgelegt: Das viel diskutierte 30x30-Ziel ist erhalten geblieben und ist in Kombination mit der Berücksichtigung lokaler Bevölkerungen bei deren Gestaltung und Management einen guten Schritt in eine richtige Richtung gegangen. Auch insgesamt ist die stärkere Berücksichtigung der Menschen im Prozess des Erhalts der Natur wichtig. Ein Finanzierungsmechanismus wurde zumindest eingeleitet – auch wenn ein Betrag von 20 Milliarden pro Jahr erst mal noch als sehr gering einzustufen ist. Da muss mittelfristig mehr Ambition des globalen Nordens eingefordert werden, was aber wohl perspektivisch angegangen werden soll.“
„Leider fehlen aber zum Beispiel Meilensteinen beziehungsweise Kennzahlen für den Schutz der drei Ebenen der Biodiversität: genetische Vielfalt, Artenvielfalt und Vielfalt der Ökosysteme für die nächste Zukunft. Es sind Ziele zum Schutz der Biodiversität nur bis 2050 vereinbart, ohne Zwischenschritte – entgegen dem ursprünglichen Text, wo noch für 2030 Ziele vorgeschlagen waren (im Abschlussdokument sind die 23 ,targets‘ bis 2030 definiert, aber die übergeordneten ,global goals‘ bis 2050; Anm. d. Red.).“
„Zur Umsetzung der Ziele werden wir auch auf die Nationalstaaten angewiesen sein. Mit der Notwendigkeit der Freiheit der nationalen Ausgestaltung geht auch das Risiko einher, dass das nicht ernst genug genommen wird. Der Finanzierungsmechanismus sieht aber zum Beispiel auch vor, dass man die Fortschritte verfolgt – und das wird sich sicherlich auch darauf auswirken, wie stark das Engagement in Zukunft ausfällt.“
„Auf nationaler Ebene müssen wir dafür sorgen, dass unsere Schutzgebiete, wie auch die gesamte Landschaft, ihre Funktionen erfüllen können: den Erhalt der biologischen Ressourcen durch entsprechendes Management der Gebiete genauso wie eine agrarökologische Wende in der genutzten Landschaft insgesamt. Auch das ist eine Forderung der CBD-Vereinbarung.“
„Die COP15 hat aber durchaus Züge eines Paris-Momentes für die Biodiversität angenommen.“
Leiter der Geschäftsstelle, Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK), Gatersleben, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen
„Natürlich überwiegt die Freude, dass die Verhandlungen auf der COP15 ein erfolgreiches Ende gefunden haben. Grundlegendes wurde beschlossen. Diese Beschlüsse gilt es jetzt in nationale Umsetzungsprozesse und -pläne zu überführen. Der Rahmen für die konkretere Ausgestaltung des Schutzes der biologischen Vielfalt wurde in Montreal geschaffen. 30 Prozent unseres Planeten sollen geschützte Refugien werden. Natur soll Natur bleiben oder es bis zum Ende des Jahrzehnts wieder werden. Umweltschädliche Subventionen in Höhe von jährlich mehrerer hundert Milliarden Euro sollen abgebaut werden. Wirtschaftliche Stimulation zur Umweltzerstörung, Flächenversiegelung, Luft- oder Gewässerverschmutzungen beseitigt werden. Weitere 30 Prozent geschädigter Land-, Binnengewässer-, Küsten- und Meeresökosysteme sollen zudem wieder hergestellt werden. Viele Ziele, um dem Verlust unserer Lebensgrundlage – einem gesunden Planeten entgegenzuwirken.“
„Damit dies gelingt sind neben der Implementierung in nationale Vorgaben auch Überwachung, Monitoring, Fortschrittsberichte und Justierungen im Prozess nötig. Aber eben auch die Finanzierung der Maßnahmen. Analog den Klimaverhandlungen liegt auch bei der Biodiversitätskonvention ein Knackpunkt beim Geld. Ein neuer Finanzmechanismus unter dem Dach der ,Global Environment Facility‘ soll hierfür geschaffen werden. Gespeist werden soll dieser Topf durch einen fairen Anteil an den Gewinnen aus der Entdeckung von Medikamenten, Impfstoffen, Lebensmitteln et cetera – also Produkten, die aus der Nutzung der biologischen Vielfalt oder durch die Nutzung von digitalen Informationen der biologischen Vielfalt generiert werden, den digitalen Sequenzinformationen (DSI).“
„Wichtig für die Forschungs-Community weltweit ist, dass hierfür ein multilateraler Mechanismus geschaffen werden soll. Da Informationen aus der biologischen Vielfalt nur in Summe und im Vergleich vieler Informationen einen wissenschaftlichen Wert besitzen, macht es keinen Sinn, deren Nutzung bilateral zu regeln. Damit bleiben auch die Funktionen und die Vernetzungen wissenschaftlicher Datenbanken möglich und für Forschende weltweit frei zugängig. Ein ,Tracking and Tracing‘ dieser Informationen soll es nicht geben. Nicht nur technisch wäre dies in einer Welt vernetzter Daten extrem kostenaufwendig, wenn nicht sogar unmöglich, auch für den Wissensgewinn durch Vernetzung, Neukombination und Neuinterpretation digitaler Informationen wäre dies abträglich. Wissenschaft, Forschung, Lehre und Ausbildung können weiterhin auf einen offenen Zugang zu Datenbanken und Informationen zählen. Die Entscheidung, einen multilateralen Mechanismus für den Vorteilsausgleich aus digitalen Sequenzinformationen einzurichten, spiegelt wider, wie Wissenschaftler weltweit diese Informationen nutzen und Forschung im 21. Jahrhundert funktioniert. International standardisierte Regeln, die sowohl den Zugang als auch die Nutzung von digitalen Sequenzinformationen sowie einen fairen und gerechten Vorteilsausgleich erleichtern, können entwickelt werden. Damit wurden wesentliche Impulse des globalen DSI Scientific Networks in den Verhandlungen in Montreal aufgegriffen.“
„Persönlich inspirierend, motivierend und beeindruckend waren, dass Forschung und Wissenschaft in Montréal eine Stimme bekommen haben, ernstgenommen und integriert wurden. Es liegt jetzt an der Forschungs-Community diese Stimme im Rahmen der ,Convention on Biological Diversity‘ weiter zu verankern. Schritte in diese Richtung gab es auf der COP15. Nicht zum Selbstzweck, sondern mit dem Ziel einer evidenzbasierten Unterstützung von politischen Entscheidungen. Gleichzeitig muss die Forschung ihre Beiträge für einen Vorteilsausgleich auch in Forschung, Wissenschaft und Lehre weiter unterstützen. Sei es durch gemeinsame Labore, Arbeitsgruppen, Trainings oder kreative und innovative Beteiligungsformate in einer global vernetzten Welt. Ebenfalls beeindruckt hat mich die engagierte Beteiligung junger Menschen im Rahmen der COP15. Studierende waren engagierte und interessierte Teilnehmer aber auch Akteure in Montréal. Ebenso beeindruckt hat mich das Interesse von Unternehmen. Dieses als Green Washing abzutun, wäre ungerecht und nicht förderlich. Vielmehr müssen positive Beispiel Schule machen. Die Überzeugung, dass nur auf einem gesunden Planeten ein gesundes und vielfältiges Leben möglich sind, muss zum ökologischen und ökonomischen Faktor werden.“
„Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Montréal ist lediglich ein Schritt in einem Prozess. Die Implementierung der jetzt gefassten Beschlüsse wird zur Nagelprobe und damit wertbestimmend für die beschlossenen Verträge.“
Leiterin der Arbeitsgruppe Modellierung Globaler Landökosysteme und Leiterin der Abteilung Ökosystem-Atmosphäre Interaktionen, Institut für Meteorologie und Klimaforschung Atmosphärische Umweltforschung (IMK-IFU), Karlsruher Institut für Technologie (KIT), hat nicht an der COP15 teilgenommen
„Ich denke, wir alle sind zunächst erstmal erleichtert, dass dieses Abkommen tatsächlich erreicht wurde – das war zu Beginn des Treffens durchaus nicht klar. Die formulierten Ziele sind alle essenziell. Ich würde keines davon als ‚wichtiger‘ als andere betrachten, aber ganz persönlich finde ich es beispielsweise sehr begrüßenswert, dass neben dem viel-diskutierten 30x30-Ziel auch die Restaurierung degradierter Ökosysteme berücksichtigt wird und versucht wird, den durchaus bestehenden Konflikt zwischen Naturschutz und menschlicher Nutzung für Nahrungsmittelsicherheit und andere Ökosystemleistungen abzumildern. Auch ich finde es sehr schade, dass die Formulierungen in vielen Fällen sehr schwammig sind, ohne konkrete, quantifizierbare Schritte. Dies macht die ohnehin nicht einfache Umsetzung noch um einiges unwahrscheinlicher.“
„Ob sich hier ein ,Paris-Moment‘ abzeichnet – ich weiß es nicht. Leider muss man darauf verweisen, dass im Jahr 2022 – sieben Jahre nach der Pariser Klima-COP in 2015 – die menschlichen CO2-Emissionen munter weiter ansteigen. Von daher hilft auch ein ,Paris-Moment‘ nicht viel weiter, wenn dann nicht gehandelt wird.“
Auf die Frage, was nun auf nationaler Ebene in Deutschland/Österreich geschehen muss, um die Ziele umzusetzen:
„Einiges – wie überall auf der Welt. Wenn wir beim 30x30-Ziel bleiben: Über die EU hinweg sind derzeit bereits um die 26 Prozent der Landfläche tatsächlich bereits unter Schutz – also sind wir gar nicht weit weg von dem 30-Prozent-Ziel. Man sollte also meinen, dass das 30x30-Ziel für uns einfach zu erreichen wäre. Aber natürlich haben wir auch in Europa mit Biodiversitätsverlust zu kämpfen und daran würden weitere vier Prozent Schutzgebiete nichts ändern.“
„Man sieht sofort, wie wichtig es ist, dass noch viele weitere Hebel angesetzt werden. Zum Teil sind die bestehenden Schutzgebiete ganz unterschiedlichen Regularien unterworfen: von streng geschützten Kernzonen in Nationalparks hin zu Schutzgebieten, die eher auf dem Papier stehen, wo aber menschliche Nutzung kaum eingeschränkt ist. Außerdem sind viele der Schutzgebiete nicht gut genug vernetzt, um beispielsweise das Wandern von Arten zu erlauben. Sprich, hier muss reflektiert werden, inwieweit bestehende Schutzgebiete effizienter gestaltet werden können, so dass diese tatsächlich Biodiversitätsziele untermauern. Genauso, vielleicht sogar noch viel wichtiger, ist es aber, endlich schädliche Subventionen anzugehen, so dass auch auf nicht-geschützten Flächen Land- und Forstwirtschaft nachhaltiger gestaltet werden kann und dass weiterer Flächenverbrauch für Straßen, Parkplätze und Siedlungen minimiert wird.“
„Und schließlich haben Deutschland/Österreich/Europa auch große internationale Verantwortung. Das reicht von unserem Beitrag zur Finanzierung der Schutzmaßnahmen bis hin zu verantwortlichem Konsumverhalten. Das betrifft nicht nur den Konsum von Lebensmitteln, sondern auch Holz, Energie, Fläche, und so weiter. Und wir müssen beim Klimaschutz handeln. Die besten Schutzgebiete und Anstrengungen zur Wiederherstellung von Ökosystemen und Habitaten werden uns nichts nützen, wenn der Klimawandel den Lebensraum vieler Arten massiv begrenzt und Ökosysteme kollabieren.“
Auf die Frage, wie realistisch es ist, dass die beschlossenen Ziele auch umgesetzt werden:
„Da kommt mir Goethe in den Sinn. ,Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehen.‘ Leider ist meine Zuversicht, nun auch endlich die notwendigen Taten zu sehen – auch im Hinblick auf unser bisheriges Nicht-Handeln was den Klimawandel anbelangt – begrenzt. Ganz die Hoffnung aufgeben will ich aber auch noch nicht. Man muss genau im Blick behalten, ob und wie rasch die Ziele hier vor Ort und weltweit angegangen werden. Und ein sehr sorgfältiges Auge darauf halten, ob Maßnahmen greifen beziehungsweise wie sich die Erfolgsaussichten von Maßnahmen in Zukunft gestalten. Da sind wir wieder beim Stichwort Klimawandel und dem durchaus mangelnden Fortschritt seit Paris.“
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Departement Department Naturschutzforschung, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen
„Es war definitiv kein Paris-Moment – ich hatte den Eindruck, dass alle Delegierten der COP15 müde von vier Jahren sehr zäher Verhandlungen sind. Es ging jetzt zum Schluss nur noch darum, ein Abkommen zu haben. Die EU und Deutschland sehen das Abkommen als das, was möglich war. Die abschließenden Interventionen und (übergangenen) Blockaden von Kongo und Kamerun haben aber das Gefühl eines Konsenses stark getrübt. Die Verhandlungen der COP15 zeigen vielmehr auf, dass es grundlegende Probleme auf internationaler Ebene gibt, die einer Einigung für ein starkes Rahmenwerk im Wege stehen. Beispiele dafür sind die fehlende Aufarbeitung kolonialer Beziehungen, die bei den Verhandlungen von Finanztransfers immer wieder aufflammen. Ein anderes Beispiel ist die Identifikation von Zahlungsländern und die Beobachtung, dass zunehmend finanzkräftige Länder wie China oder Brasilien immer noch als Empfängerländer in der Zweiklassengesellschaft der CBD geführt werden.”
“Das Zielsystem weist einige Fortschritte zu den Aichi-Zielen auf – zum Beispiel mehr quantitative Indikatoren und ein (sehr schwacher) Evaluierungs- und Nachsteuerungsprozess. Grundlegende Probleme, wie vage, unpräzise Zielstellungen und fehlende Umsetzungsmaßnahmen bestehen nach wie vor.”
„Im wissenschaftlichen Begleitprogramm der Aktualisierung der deutschen Biodiversitätsstrategie werden wir abgleichen, inwiefern die Ziele übernommen wurden. Zum größten Teil ist das aber der Fall – Ausnahmen, die zu bearbeiten sind, sind zum Beispiel die Ziele zu integrierter Planung (Ziel 1) und Mainstreaming (Ziel 14), die in Deutschland bislang nicht stark verfolgt werden. Zusätzlich wird das Global Biodiversity Framework hoffentlich Rückenwind geben, um Umsetzung und Vollzug zu stärken.”
Auf die Frage, ob es einen Mechanismus analog zu den nationalen Selbstverpflichtungen (NDCs) in der Klimapolitik gibt, der Staaten dazu bringt, eigene, konkrete Ziele zu formulieren:
„Es wird direkt unter unserer Beratung an einem solchen Mechanismus gearbeitet. Bislang gibt es in Deutschland alle zwei Jahre einen Indikatorenbericht und alle vier Jahre einen Rechenschaftsbericht. Dieser wird aber allein vom Bundesumweltministerium durchgeführt und ein fehlendes Erreichen von Zielen und Indikatorwerten führt bislang nicht zu einer Aufarbeitung und Adressierung von Problemstellungen. Das Bundesumweltministerium plant, einen mehrjährigen Aktionsplan komplementär zur Strategie aufzusetzen, zu evaluieren und dann nachzusteuern. Das entscheidende Nadelöhr sehe ich dabei darin, inwieweit zentrale Akteure in diesem Evaluierungsprozess in die Verantwortung genommen werden. Dies kann nur durch eine Kombination aus einem rechtlichen, ressortübergreifenden Rahmen und einem adäquaten Beteiligungsprozess geschehen.”
Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht, Universität Greifswald, und Geschäftsführende Direktorin des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster
„Die Erwartungen an die 15. Konferenz der Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention, die unter der Präsidentschaft Chinas in Montréal stattfand, waren sehr hoch. 30 Jahre nach Rio und zwölf Jahre nach Beschluss der Aichi-Ziele für 2020 in Nagoya sollte nun ein ,Paris-Moment' für die Biodiversität erzielt und ein ambitioniertes globales Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt mit klaren und messbaren Zielen geschaffen werden. UN-Generalsekretär António Guterres mahnte die Staatengemeinschaft in seiner Begrüßungsrede davor, ,den Krieg gegen die Natur zu beenden’ und die ,Orgie der Zerstörung zu stoppen’.”
„Bereits zu Beginn der Verhandlungen zeigte sich, dass nicht nur in anderen internationalen Foren – der Klimapolitik – der Multilateralismus in der Krise ist: Kurz vor Beginn der High-Level-Segments drohten die Verhandlungen an der Finanzierungsfrage zu scheitern. Umso erfreulicher ist der erzielte Konsens über das Global Biodiversity Framework: vier übergreifende Langfristziele (sogenannte ,goals’), die bis 2050, und 23 Aktionsziele (sogenannte ,targets’), die bis 2030 erreicht werden sollen. Zwar handelt es sich nicht um für die Vertragsstaaten der CBD rechtlich verbindliche Ziele, sie werden aber auch ohne völkerrechtliche Bindungskraft eine Signalwirkung für die Weltgemeinschaft entfalten und erhöhen faktisch den Handlungsdruck auf die Staatengemeinschaft. Getrübt wird dieses als positiv zu bewertende Ergebnis allein dadurch, dass am Ende Unklarheit bestand, ob der Beschluss überhaupt ordnungsgemäß zustande gekommen ist.”
„Die Visionen des Global Biodiversity Framework sind eindeutig und sehr begrüßenswert: Bis 2050 soll die biologische Vielfalt erhalten, wiederhergestellt und sinnvoll genutzt werden, sodass Ökosystemleistungen und ein gesunder Planet erhalten bleiben und alle Menschen davon profitieren können. Bis zum Jahr 2030 sollen dazu dringende Maßnahmen ergriffen werden, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und umzukehren.”
„Es ist bedauerlicherweise nur vereinzelt gelungen, quantifizierte Ziele festzulegen, die konkret und messbar sind. Immerhin soll bis 2030 der Verlust von Gebieten mit großer biologischer Vielfalt durch eine partizipative, integrierte und die biologische Vielfalt einbeziehende Raumplanung auf nahe Null reduziert werden (Ziel 1) und mindestens 30 Prozent der geschädigten der Land-, Binnengewässer-, Küsten- und Meeresökosysteme effektiv wiederhergestellt werden (Ziel 2). Außerdem soll sichergestellt werden, dass 30 Prozent der Land- und Binnengewässer sowie der Küsten- und Meeresgebiete – insbesondere der Gebiete mit besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt und die Ökosystemfunktionen und -leistungen – durch ökologisch repräsentative, gut vernetzte und gerecht verwaltete Systeme von Schutzgebieten und sogenannte ,other effective area-based conservation measures’ wirksam erhalten und verwaltet werden. Indigene und traditionelle Gebiete sollen gegebenenfalls anerkannt werden (Ziel 3).”
„Die Quantifizierung dieser Ziele ist erfreulich, erfährt aber eine Einschränkung: Die Vertragsstaaten sind nur nach Maßgabe ihrer Prioritäten und Möglichkeiten verpflichtet, diese Ziele zu erreichen.”
„Ein Durchbruch konnte hinsichtlich der Regulierung von digitalen Sequenzinformationen (DSI) erzielt werden. Der offene Zugang zu rein digitalen Biodiversitätsdaten über die molekulare Zusammensetzung genetischer Ressourcen hat für die Lebenswissenschaften eine zentrale Bedeutung. Während der Zugang zu materiellen genetischen Ressourcen und der hierfür erforderliche Vorteilsausgleich bereits durch das Nagoya-Protokoll zur CBD verbindlich geregelt werden, haben DSI bislang keine Regelung erfahren. Der Verhandlungsprozess war festgefahren, da einige Länder die Auffassung vertraten, der Zugang und Vorteilsausgleich für DSI müsse nach dem Vorbild des Nagoya-Protokolls durch einen bilateralen Mechanismus geregelt werden. Diese Auffassung verkennt, dass der Wert beziehungsweise Vorteil von DSI nicht in der einzelnen Datei, sondern in der Abgleichbarkeit mit anderen DSI in öffentlich-zugänglichen Datenbanken liegt. Umso erfreulicher für die Lebenswissenschaften und Rechtssicherheit ist, dass nun ein multilateraler Mechanismus geschaffen werden soll, der den Zugang zu DSI und den Vorteilsausgleich trennt. Ein multilateraler Mechanismus gewährt Open Access zu den in Datenbanken hinterlegten Biodiversitätsdaten und knüpft für den Vorteilsausgleich an die Nutzung dieser Sequenzinformationen an. Open Access, für den in der Entscheidung ausdrücklich auf die FAIR (findable, accessible, interoperable, reusable) und CARE (collective benefit, authority to control, responsability, ethics) Prinzipien verwiesen wird, begünstigt dabei auch den Vorteilsausgleich, da durch ihn vermehrt Vorteile generiert werden können. Die Berücksichtigung indigener Menschen und lokaler Communities bei dem Vorteilsausgleich findet zwar nur in einer sehr vagen Formulierung Eingang, deutet aber zumindest in die richtige Richtung.”
Wissenschaftlicher Direktor am Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH (DSMZ), Braunschweig, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen
„In der laut eigener Pressemitteilung als ,historisch‘ bezeichneten Rahmenvereinbarung zur globalen Biodiversität haben sich die Vereinten Nationen auf eine Reihe durchaus beeindruckender, quantitativer Ziele für den globalen Biodiversitätsschutz geeinigt. Dazu zählen insbesondere die Einrichtung von Schutzgebieten auf 30 Prozent der Erdoberfläche sowie eines speziellen Treuhandfonds in Höhe von 20 Millionen US-Dollar zur Unterstützung des globalen Südens bei der Umsetzung der Rahmenvereinbarung. Nach der zunächst eher festgefahrenen Verhandlungssituation dürfte der gemeinsame Beschluss für die meisten Konferenzteilnehmer einen ermutigenden Schritt zur Bewältigung der Biodiversitätskrise darstellen.”
„Wie bei internationalen Vereinbarungen nicht anders zu erwarten, lässt die Rahmenvereinbarung einigen Spielraum bei der Auslegung. Denn die tatsächliche Form der Umsetzung wird durch jedes Land selbst festgelegt. Die Vertragsstaaten haben sich dazu bereit erklärt, nach Möglichkeit ihre nationalen Biodiversitäts- und Aktionspläne bis zur nächsten COP16 in zwei Jahren zu überarbeiten und zu aktualisieren. Für die Überwachung der Umsetzung wurde den Vertragsstaaten mit den Konferenzdokumenten eine Liste möglicher Messgrößen an die Hand gegeben, die individuell anzupassen ist. Erste Berichte der Vertragsstaaten über die Umsetzung sind dann für die Jahre 2026 und 2029 vorgesehen. Viele der Vereinbarungen bleiben also auf der prozeduralen Ebene. Hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer technischen und wissenschaftlichen Kooperation, um einkommensschwache Länder bei der effektiven Umsetzung der globalen Biodiversitäts-Rahmenvereinbarung wirkungsvoll zu unterstützen. Dies ist sicher zielführend. Wie effektiv und wie schnell sich nun der anhaltende Artenschwund tatsächlich aufhalten lässt, wird allerdings von den konkreten Umsetzungsmaßnahmen auf den nationalen und lokalen Ebenen und von der Akzeptanz der Bevölkerung abhängen. Das erinnert auch uns in Deutschland daran, dass es beim Natur- und Artenschutz mindestens ebenso um neue, herausfordernde Maßnahmen im eigenen Land wie um solche beispielsweise im Amazonas-Regenwald geht.”
„Laut Abschlussdokument sind die Gewinnung, Zugänglichkeit und Nutzung digitaler Sequenzinformationen relevant für Forschung, Innovation und nachhaltige Entwicklung. Der Wert des Zugangs zu öffentlichen Datenbanken wird ausdrücklich anerkannt und das Hochladen weiterer Sequenzdaten in diese Datenbanken ausdrücklich befürwortet. Die Verfügbarkeit, Gewinnung und Analyse sowie ein funktionierender Austausch von digitalen Sequenzinformationen ist laut Rahmenvereinbarung ein wichtiges Element des Kapazitätsaufbaus im globalen Süden. Zudem wird ein multilateraler Mechanismus für den finanziellen Vorteilsausgleich bei der Nutzung digitaler Sequenzinformationen als eine wichtige Finanzquelle für den Treuhandfonds gesehen. In den kommenden zwei Jahren soll daher zunächst ein multilateraler Mechanismus für den Vorteilsausgleich durch eine internationale Arbeitsgruppe genauer konzipiert, durch begleitende Studien analysiert und dann der COP16 empfohlen werden. Damit konnten die zuvor auch diskutierten massiven Einschränkungen des freien Datenaustauschs zunächst abgewendet werden. Solche Einschränkungen hätten die Erfassung und Erforschung der Biodiversität und damit ihren Schutz in Frage gestellt und damit das Abkommen de facto konterkariert.”
„Die Beteiligung der Wissenschaft während der Verhandlungen in Montreal war aus meiner Sicht essenziell und auch recht erfolgreich. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die akademische Forschung und Wissenschaft erstmalig als eigenständiges Gremium sichtbar wurde und die wissenschaftlichen Argumente besonders zu digitalen Sequenzinformationen wirksam in den Verhandlungsprozess eingespeist werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass die Wissenschaft nun auch für die Umsetzung der neuen Rahmenvereinbarung in den kommenden Jahren wichtige Fakten und Argumente liefern muss und wird.”
„Keine Interessenkonflikte anzugeben.“
„Ich habe keine Interessenskonflikte.“
„Keine.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte. Als Mitarbeitender einer öffentliche geförderten Forschungseinrichtung innerhalb der Leibniz-Gemeinschaft unterliege ich den Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis.“
„Interessenskonflikte bestehen keine.“
Alle anderen: Keine Angaben erhalten.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Convention on Biological Diversity (19.12.2022): Nations Adopt Four Goals, 23 Targets for 2030 In Landmark UN Biodiversity Agreement.
Prof. Dr. Henrique Pereira
Leiter der Forschungsgruppe Biodiversität und Naturschutz, Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen
Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese
Direktorin Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum, Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN), Frankfurt am Main, und Professorin am Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, hat virtuell an der COP15 teilgenommen
Prof. Dr. Josef Settele
Leiter Department Naturschutzforschung, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Halle, und Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen
Dr. Jens Freitag
Leiter der Geschäftsstelle, Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK), Gatersleben, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen
Prof. Dr. Almut Arneth
Leiterin der Arbeitsgruppe Modellierung Globaler Landökosysteme und Leiterin der Abteilung Ökosystem-Atmosphäre Interaktionen, Institut für Meteorologie und Klimaforschung Atmosphärische Umweltforschung (IMK-IFU), Karlsruher Institut für Technologie (KIT), hat nicht an der COP15 teilgenommen
Dr. Yves Zinngrebe
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Departement Department Naturschutzforschung, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen
Prof. Dr. Sabine Schlacke
Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Umweltrecht, Universität Greifswald, und Geschäftsführende Direktorin des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster
Prof. Dr. Jörg Overmann
Wissenschaftlicher Direktor am Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH (DSMZ), Braunschweig, hat vor Ort an der COP15 teilgenommen