Renaturierungsgesetz: Wie lässt sich Europas zerstörte Natur wiederherstellen?
Vier Fünftel der Lebensräume in der EU sind geschädigt und sollen bis 2050 zu großen Teilen wiederhergestellt werden. Das sieht der Entwurf für das Renaturierungsgesetz vor, über den das EU-Parlament in der kommenden Woche abstimmt [I]. Die EU-Kommission will die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, Städte zu begrünen, trockengelegte Moore wiederzuvernässen, Meeresökosysteme instandzusetzen, Flüsse und Wälder naturnaher zu gestalten. Auch Äcker und Weiden sollen insekten- und vogelfreundlicher gestaltet und der Rückgang an Bestäubern aufgehalten werden. Für all diese Bereiche schreibt der Gesetzentwurf verbindliche Ziele und Zwischenziele ab 2030 vor. Es ist ein Schlüsselvorhaben des Green Deals, das sowohl im Kampf gegen den Klimawandel als auch gegen das Artensterben helfen soll.
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Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I] Europäische Kommission (22.06.2023): Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on nature restoration.
[II] Pe’er G et al.: Scientists support the EU’s Green Deal and reject the unjustified argumentation against the Sustainable Use Regulation and the Nature Restoration Law. Stand: 05.07.2023. Offener Brief unterzeichnet von über 3.000 Forschenden.
Prof. Dr. Sebastian Lakner
Professor für Agrarökonomie, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, Universität Rostock
Dr. Guy Pe'er
Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe Ökosystemleistungen, Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig, und Department für Ökosystemleistungen, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig
Dr. Franziska Tanneberger
Wissenschaftlerin in der Arbeitsgruppe Experimentelle Pflanzenökologie, Institut für Botanik und Landschaftsökologie, und Leiterin des Greifswald Moor Centrum (GMC), Universität Greifswald