Streit um Pflegereform – wie gelingt eine nachhaltige Entlastung der Sozialsysteme?
Union und SPD ringen im Kabinett um Gesetzentwurf zur geplanten Pflegereform, der vor allem auf Einsparungen bei Leistungen setzt
in der Pflegekasse fehlen bis Ende 2026 geschätzt 4,4 Milliarden Euro
Forschende sehen notwendige Reform und weisen auf weitere, bislang unbeachtete mögliche Maßnahmen hin
Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen rechnet bis Ende des Jahres mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will darum die Pflegeversicherung neu ordnen und einen entsprechenden Gesetzentwurf aus der Zeit seiner Vorgängerin, Nina Warken (CDU), am Mittwoch im Bundeskabinett beschließen lassen. Die SPD droht, das zu blockieren.
Der Entwurf setzt vor allem auf Einsparungen. Wer neu ins Pflegeheim zieht, soll höhere Zuschüsse zum Eigenanteil sechs Monate später erhalten. Bislang steigt die Zuschussstufe im Heim alle zwölf Monate bis zu 75 Prozent des Eigenanteils nach drei Jahren. Mit der geplanten Reform soll die höchste Stufe erst nach viereinhalb Jahren erreicht werden. Bei Pflegegrad 1 sollen der Entlastungsbetrag von 131 Euro und bis zu 42 Euro für Verbrauchshilfen im Monat wegfallen. Die Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt, die Einstufungskriterien für Pflegegrade strenger werden. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige will Linnemann zurücknehmen.
Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen, Ruhr-Universität Bochum
Einschätzung aktueller Gesetzentwurf
„Die Pflegeversicherung gibt seit einigen Jahren mehr aus, als sozialpolitisch notwendig ist. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit 2017 viel stärker, als aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwarten ist. Das liegt an geänderten Regeln für die Pflegeeinstufung. Der aktuelle Gesetzentwurf soll das reduzieren. Und die seit 2022 gewährten Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile bei stationärer Pflege werden ohne Rücksicht darauf gezahlt, wer sie wirklich benötigt. Der Sachverständigenrat hat in seinem Frühjahrsgutachten dargelegt, dass mehr als die Hälfte der Rentnerhaushalte die Kosten stationärer Pflege für eine Person bis zu fünf Jahre aus ihrem Einkommen und Vermögen tragen könnten. Die SPD will diese Leistung jetzt noch ausweiten. Sie zu verringern, ist nicht einfach eine Leistungskürzung. Die Pflegeversicherung muss sich stärker auf das sozialpolitisch Notwendige konzentrieren, um den zu erwartenden Anstieg der Ausgaben zu bewältigen, wenn die Babyboomer ab 2040 verstärkt pflegebedürftig werden.“
Belastbarkeit der Finanzlücke von 4,4 Milliarden Euro bis Jahresende
„Zahlen zur aktuellen Finanzlücke stammen aus der Fortschreibung der laufenden Jahreswerte. Im September sind solche Angaben in ihrer Größenordnung recht verlässlich. Sie sind gestützt auf Ist-Werte bis Juli oder August.“
Auswirkungen der angedachten Kürzungen
„Mit der geplanten Reform würde es in Zukunft schwieriger sein, eine Einstufung als pflegebedürftig zu erhalten, vor allem in den niedrigen Pflegegraden 1 bis 3. Außerdem gäbe es im Pflegegrad 1 keine Geldleistungen mehr, die die meisten Betroffenen auch nicht benötigen. Dafür soll es mehr Beratung geben, was in späteren Pflegephasen auf Betroffene zukommt.“
Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung
„Ein Ausgleich zwischen beiden Systemen kann nicht einfach an laufenden Ausgaben oder an Überschüssen in der privaten Pflegeversicherung (PPV) ansetzen. Zwar bieten beide Systeme die gleichen Leistungen, aber sie sind gänzlich unterschiedlich finanziert. Die PPV bildet Rücklagen für ihre Versicherten, die diese im Alter wieder aufbrauchen. Daher muss sie derzeit Überschüsse erzielen. Ein rein ausgabenorientierter Ausgleich ist auch nie eine gute Idee: Das verringert die Verantwortung für die Höhe der Ausgaben und eine effiziente Versorgung. Auch rechtlich gibt es da klare Hürden.“
Verteuerung der Eigenanteile
„Es gibt derzeit starke Lohnsteigerungen für Pflegekräfte. Das soll ihren Beruf attraktiver machen und ist im Kern richtig. Pflegekräfte sind schon heute knapp, und in Zukunft werden noch mehr gebraucht. Der 2022 eingeführte Tarifvorbehalt für Pflegeeinrichtungen wird allerdings so gehandhabt, dass in diesem Sektor nicht mehr ordentlich verhandelt wird. Das schießt über das Ziel hinaus. Auch gibt es eine Reihe von Qualitätsregulierungen, die die Heimpflege verteuern. Man könnte überprüfen, ob das alles sein muss.“
Bislang unbeachtete mögliche Maßnahmen
„Kapitaldeckung wie in der PPV könnte auch der SPV helfen. Der Pflegevorsorgefonds sollte einmal einen Schritt in diese Richtung darstellen. Aber dort wird mit ständigen Unterbrechungen zu wenig eingezahlt, die Mittel werden nicht gut angelegt und sollen ab 2035 schon wieder ausgegeben werden. Das ist zu früh für die Lastspitze, die bei der Pflegebedürftigkeit der geburtenstarken Jahrgänge entsteht. Bis dahin bleibt noch etwas mehr Zeit, die man für verstärkte Kapitaldeckung nutzen könnte. Das kommt in den Plänen zur Pflegereform bisher nirgends vor.“
Gesundheitspolitischer Sprecher, RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, und außerplanmäßiger Professor an der Universität Duisburg-Essen sowie Geschäftsführer der hcb - Institute for Health Care Business GmbH, Essen
Einschätzung aktueller Gesetzentwurf
„Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind in den vergangenen Jahren explodiert. Im Jahr 2010 waren es noch 22 Milliarden Euro, im Jahr 2025 mit 74 Milliarden mehr als dreimal so viel. Das ist beachtlich, wenn man bedenkt, dass der ‚Tsunami‘ in der Altenpflege erst noch vor uns liegt. Er beginnt ab Mitte der 30er-Jahre, wenn die ersten Babyboomer in das pflegebedürftige Alter kommen. Wir sind hier also denkbar schlecht aufgestellt für das, was noch kommt.“
„Diese hohen Ausgaben tragen zu einem großen Teil die Erwerbstätigen, insbesondere die jüngeren Generationen. Schon heute sind die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht generationengerecht aufgestellt. Wenn wir jetzt nicht die Ausgaben der Pflegeversicherung senken, wird die Ungerechtigkeit gegenüber den jüngeren Menschen noch weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund ist der Ansatz der CDU nachhaltig.“
„Die Versorgung Pflegebedürftiger wurde in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet, stärker als im Jahr 2013 empfohlen. Es spricht nichts dagegen, sich den Empfehlungen von 2013 zu nähern.“
Belastbarkeit der Finanzlücke von 4,4 Milliarden Euro bis Jahresende
„Diese Größenordnung scheint mir vor dem Hintergrund der Gesamtausgaben der Pflegeversicherung von rund 74 Milliarden Euro plausibel zu sein.“
Auswirkungen der angedachten Kürzungen
„Die Schwellenwerte für die Einstufung in die Pflegegrade sollen angehoben und auf die ursprünglich im Jahr 2013 wissenschaftlich empfohlenen Werte zurückgeführt werden. Damit würden künftig weniger Menschen überhaupt einen Pflegegrad oder teilweise einen niedrigeren Pflegegrad erhalten. Auch sollen die Zuschüsse der Pflegeversicherung zum pflegebedingten Eigenanteil langsamer steigen als bisher. Im Durchschnitt werden Pflegebedürftige also weniger Leistungen erhalten. Dies liegt in der Natur der Sache, wenn es um Einsparungen geht. Die Alternative wäre, dass wir die Beitragszahler erneut belasten und die Ungerechtigkeit zwischen den Generationen weiter erhöhen.“
„Wir haben bereits ein starkes Ungleichgewicht zulasten der jüngeren Menschen. Wenn wir dieses Ungleichgewicht weiter verschärfen, werden wir immer mehr junge Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen, durch Abwanderung oder Reduktion ihrer Arbeitsleistung verlieren. Und wir wären auch nicht attraktiv für qualifizierte Zuwanderer, die wir benötigen – gerade im Gesundheitswesen. Dies alles hilft auch nicht, um die Wirtschaftskraft wieder anzukurbeln, die seit dem Jahr 2019 weitgehend stagniert. Das wäre dringend nötig, um die derzeit heftigen Verteilungskämpfe abschwächen zu können, die die Gesellschaft belasten und die Stimmung vergiften.“
Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung
„Verfassungsrechtlich kann ich dies nicht beurteilen. Ich vermute jedoch, dass ein Finanzausgleich diesbezüglich mit Bestandsverträgen der privaten Pflegeversicherung schwierig werden dürfte, weil es sich um Individualverträge handelt. Bei Neuverträgen kann das anders aussehen.“
„Ökonomisch sinnvoll wäre eine einheitliche Pflegeversicherung mit einer monatlichen Pauschale, also unabhängig vom Lohneinkommen. Der Sozialausgleich für Versicherte, die davon überfordert wären, würde über das Steuersystem funktionieren. Dies hätte den Vorteil, dass Lohneinkommen nicht mehrbelastet würden und der Sozialausgleich zielgenauer und damit gerechter funktionieren würde.“
Verteuerung der Eigenanteile
„Vor fast zehn Jahren kam der politische Wille auf, die Löhne in der Altenpflege anzuheben. Verschiedene neue Regulierungen haben dies auch erreicht. Inzwischen ist das Lohnniveau in der Pflege stark gestiegen, was zu dem großen Anstieg der pflegebedingten Eigenanteile geführt hat. Weitere neue Vorschriften sind hinzugekommen, die die Kosten ebenfalls in die Höhe treiben. Auch der Bau eines Pflegeheims ist durch neue Vorgaben teurer geworden. Man muss sich grundsätzlich klarmachen, dass jede neue Regulierung die Kosten erhöht.“
„Ein Pflegedeckel würde natürlich die Eigenanteile begrenzen. Die Kosten dafür wären aber sehr hoch. Tragen müssten sie die Beitragszahler, die bereits über Gebühr belastet sind. Erneut würden wieder jüngere Generationen zur Kasse gebeten. Dies halte ich vor dem Hintergrund ihrer absehbar weiteren Belastung in den kommenden 20 Jahren für unverantwortlich. Wir dürfen nicht den Ast absägen, auf dem die Pflegeversicherung sitzt.“
Bislang unbeachtete mögliche Maßnahmen
„Eine wichtige Maßnahme läge darin, mehr Flexibilität bei den Pflegeangeboten zu ermöglichen. Das hieße, mehr Gestaltungsfreiheit zulassen, um durch eine geschicktere Kombination der Pflegeangebote günstiger werden zu können. Als Beispiel sei das Stichwort ‚stambulant‘ genannt (Mischform aus ambulanter und stationärer Pflege; Anm. d. Red.). Auch mehr Freiheit beim konkreten Personalmix vor Ort kann helfen. Grundsätzlich sollten wir den Fokus stärker auf die Ergebnisse, also die Versorgungsqualität, anstatt auf Regulierung von Strukturen und des Personaleinsatzes legen.“
„Es fehlt in der Debatte auch der mögliche Aufbau einer Kapitaldeckung in der Pflege. Diese müsste individualisiert erfolgen, sodass der Staat keinen Zugriff auf das angesparte Kapital hat. Ansonsten würde er das angesparte Kapital in wenigen Jahren vermutlich dazu verwenden, um politisch bei ausgewählten Wählergruppen zu punkten.“
„Schließlich müssen wir uns unbedingt Gedanken über Maßnahmen machen, die langfristig sowohl den Pflegebedarf als auch die Kosten pro Pflegebedürftigem senken. Ansonsten befürchte ich, dass wir in zehn bis 15 Jahren nicht mehr alle pflegebedürftigen Menschen adäquat versorgen können. Wir müssen schauen, dass wir Pflegebedürftigkeit vermeiden oder verzögern, Stichwort aktivierende Pflege und Prävention. Um dies zu unterstützen, würde ich die gesetzliche Kranken- und die gesetzliche Pflegeversicherung zusammenlegen. Wenn heute die Krankenversicherung eine Maßnahme finanziert, um Pflegebedürftigkeit zu verringern, hat sie selbst nichts davon – außer die Kosten. Dagegen hat die Pflegeversicherung etwas davon. Solange Kosten und Nutzen in getrennten Systemen anfallen, werden solche Maßnahmen nicht durchgeführt. Daher plädiere ich für ein Zusammenlegen dieser beiden Systeme.“
„Dass eine geringere Pflegebedürftigkeit möglich ist, zeigt Japan. Dort leben sehr viele hochbetagte Menschen, gleichzeitig liegt die Pflegewahrscheinlichkeit niedriger als bei uns. Es wäre noch Zeit, Maßnahmen dafür zu ergreifen. Die jetzt rüstigen jungen Rentner können noch einiges tun, um ihre Mobilität und Gesundheit möglichst lange zu erhalten. Sie helfen damit nicht nur sich selbst, sondern auch der Gesellschaft. Ohnehin würde ich jedem anraten, möglichst viel in die eigene Gesundheit zu investieren. Denn in 15 Jahren wird es äußerst eng werden, einfach weil wir zu wenig Nachwuchs haben, der sich um die vielen Bedarfe kümmern kann – außer Roboter wären dann so weit.“
Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Universität Bremen
Einschätzung aktueller Gesetzentwurf
„Beschlossen werden kann eine Reform nur im Einvernehmen der Union und der SPD. Wichtig ist dabei weniger, welche Elemente von wem eingebracht werden, sondern wie die Gesamtlösung aussieht. Derzeit beinhaltet der Gesetzentwurf in erster Linie Leistungskürzungen und einige Maßnahmen zur Generierung von Mehreinnahmen. Die Kürzungen sind sicherlich teilweise vertretbar, gehen an manchen Stellen aber deutlich zu weit. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Zudem wird das zentrale Problem der hohen und steigenden Eigenanteile im derzeitigen Entwurf nicht oder nur unzureichend adressiert. Wird der Entwurf so umgesetzt, steigen die Eigenanteile weiter, es wird lediglich das Tempo des Anstiegs leicht verringert. Auch hier sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Damit vergrößert sich aber das Defizit der Pflegeversicherung.“
„Um dieses zu schließen, müssen die versicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel finanziert werden – wie dies ordnungspolitisch sowieso angezeigt ist. Steuerfinanziert werden sollten mindestens die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, deren Höhe sich jährlich auf mehr als fünf Milliarden Euro beläuft und die Corona-Ausgaben in Höhe von einmalig fünf bis sechs Milliarden Euro. Die in der Corona-Pandemie von der Pflegeversicherung im ausdrücklichen Auftrag der Bundesregierung getätigten Ausgaben sind eindeutig allgemeine Staatsaufgaben und müssten daher steuerfinanziert werden. Dazu zählen etwa Ausgaben für die Prämie in Höhe von 1000 Euro für Pflegekräfte sowie regelmäßige Tests oder Unterstützungszahlungen für Pflegeeinrichtungen, die mit Leerständen zu kämpfen hatten. Diese Steuerfinanzierung war zunächst auch zugesichert worden. Tatsächlich sind die Ausgaben aber bis heute nicht zurückgezahlt. Zudem kann ein Finanzausgleich mit der privaten Pflegepflichtversicherung einen nachhaltigen Finanzierungsbeitrag leisten.“
Belastbarkeit der Finanzlücke von 4,4 Milliarden Euro bis Jahresende
„Die Angaben zur Finanzlücke basieren auf den Angaben des GKV-Spitzenverbands, der dazu die vorliegenden Quartalswerte für das erste und zweite Quartal 2026 hochgerechnet hat. Die Angaben sind ziemlich verlässlich. Der Bund hat der Pflegeversicherung bereits vergangenes Jahr und auch dieses Jahr einen Kredit eingeräumt. Es ist daher immer zu beachten, ob die Angaben diesen Kredit als Einnahmen schon berücksichtigen. Die 4,4 Milliarden Euro beziehen sich auf die Finanzierungslücke ohne Berücksichtigung des Kredits.“
Auswirkungen der angedachten Kürzungen
„Die im Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vorgesehenen Kürzungen führen zu steigenden Eigenanteilen in der Heimpflege und belasten die Heimbewohnenden sowie die Sozialhilfeträger. Sie führen durch verzögerte und verringerte Leistungsanpassung aber auch dazu, dass die Leistungen in der häuslichen Pflege real weniger wert sind.“
„Eine verschärfte Bewertungssystematik bei der Pflegebegutachtung betrifft alle zukünftigen Pflegebedürftigen. Die zunächst vorgesehene Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegenden Angehörige ist vom Gesundheitsminister selbst infrage gestellt worden und wird es wohl nicht in das Gesetz schaffen. Problematisch für die Pflegeeinrichtungen ist die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die um einen Prozentpunkt reduzierte Grundlohnrate. Da die teilweise länger geltenden Tariferträge Lohnsteigerungen vorsehen, die diesen Wert übersteigen, können Einrichtungen diese Vorgabe nur durch Personalkürzungen erfüllen. Das hätte unmittelbar negative Auswirkungen auf die Pflegequalität und würde mittel- und langfristig die Attraktivität des Pflegeberufs verringern und damit den Pflegekräfteengpass verschärfen.“
Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung
„Der Gesetzgeber hat ‚eine Pflegevolksversicherung in der Gestalt zweier Versicherungszweige geschaffen‘ – so das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2001. Das durfte er, und zwar unter dem Gesichtspunkt ‚einer ausgewogenen Lastenverteilung‘. Diese ist tatsächlich aber nicht gegeben. Die Privatversicherten haben eine günstigere Alters-, Geschlechter- und Gesundheitsstruktur, sie sind die ‚besseren Risiken‘. Das ist daran abzulesen, dass die Ausgaben pro privatversicherter Person nur halb so hoch sind wie für eine sozialversicherte, und das bei gleichem Leistungsrecht und unter Berücksichtigung der Beihilfeleistungen. Ich halte einen Finanzausgleich daher unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten für geboten. Dieser sollte auch die Einnahmenseite beinhalten. Ein Teil der Umverteilung wird in Deutschland nämlich nicht im Steuer-Transfer-System abgewickelt, sondern in der Sozialversicherung.“
„Dass sich ausgerechnet die Einkommensstärksten dieser Umverteilung entziehen, ist nicht nachvollziehbar. Tatsächlich verfügen die Privatversicherten nämlich im Durchschnitt über fast doppelt so hohe Einkommen wie die Sozialversicherten. Ein solcher Eingriff wird mit Sicherheit beklagt und die Frage letztlich erst vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Wenn die beiden Versicherungszweige aber als Teil einer ‚Pflegevolksversicherung‘ angesehen werden, sich das Verfassungsgericht also an sein altes Urteil gebunden füllt, dann handelt es sich bei den Zahlungen der Privatversicherten nicht um ein Sonderopfer, sondern um einen systemimmanenten Ausgleich, wie wir ihn auch zum Beispiel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung kennen. Er sollte verfassungsrechtlich unproblematisch sein.“
Verteuerung der Eigenanteile
„Die Eigenanteile steigen, weil sich die Pflegekosten erhöhen, die Leistungen der Pflegeversicherung aber nur verzögert und in unzureichender Höhe angepasst werden. Der Anstieg der Pflegekosten wiederum ist in erster Linie auf steigende Löhne in der Pflege zurückzuführen. Diese Lohnsteigerungen sind politisch gewollt, weil der Pflegeberuf attraktiver werden soll, um die drohende Pflegekräftelücke zu schließen. In der ‚Konzertierten Aktion Pflege‘ wurde eine Anhebung des Lohnniveaus ausdrücklich gefordert. Daneben hat sich auch die Personalausstattung in der Heimpflege leicht verbessert. Sie liegt aber immer noch weit unter den Werten, die bei der Entwicklung des Personalbemessungsverfahrens als notwendig angesehen wurden, um eine Pflege auf Basis eines modernen Pflegeverständnisses zu gewährleisten.“
„Die Pflegeversicherung ist in den 1990er-Jahren eingeführt worden, um zu verhindern, dass Pflegebedürftigkeit zur Verarmung führt und um die Ausgaben der Kommunen und Länder für Hilfe zur Pflege zu verringern. ‚Wer sein Leben lang gearbeitet und eine durchschnittliche Rente erworben hat, soll wegen der Kosten der Pflegebedürftigkeit nicht zum Sozialamt gehen müssen‘, heißt es daher in der Gesetzesbegründung. Um das zu erreichen, soll die Pflegeversicherung ‚eine Grundversorgung sicherstellen, die im Regelfall ausreicht, die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken‘, so der erste Bericht der Bundesregierung zur damals neuen Pflegeversicherung. Davon sind wir inzwischen weit entfernt. Im ersten Jahr der Heimpflege belaufen sich die Eigenanteile für die pflegebedingten Kosten bundesdurchschnittlich auf 1800 Euro, die Gesamteigenanteile auf 3400 Euro. Das ist annähernd doppelt so viel wie die ‚Eckrente‘ ergibt, also eine Rente nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Verdienst. Die Pflegeversicherung verfehlt ihre Zielsetzung damit deutlich, was sich auch darin zeigt, dass mehr als ein Drittel der Heimbewohnenden sozialhilfeabhängig sind.“
„Hier Abhilfe zu schaffen ist dringend notwendig. Der vorliegende Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes leistet dies nicht. Vielmehr wurde darin das Ziel einer Begrenzung der Eigenanteile aufgegeben und durch die Vorgabe der Begrenzung des Anstiegs der Eigenanteile ersetzt. Wird dieses Gesetz umgesetzt, steigen die Eigenanteile weiter um einen dreistelligen Betrag pro Jahr – in heutigen Preisen. Der Pflegedeckel ist die einzige Methode, die tatsächlich eine Begrenzung der Eigenanteile ermöglicht. Der jetzt vorgeschlagene Deckel von monatlich 1500 für die pflegebedingten Eigenanteile bringt zwar nur eine moderate Entlastung von monatlich durchschnittlich 300 Euro heute, verhindert aber vor allem den permanenten weiteren Anstieg der Eigenanteile und ist daher die einzige sinnvolle und nachhaltige Lösung des Problems.“
Bislang unbeachtete mögliche Maßnahmen
„Im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes ist vorgesehen, die Bewertungssystematik bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zu verschärfen. Da die Schwellenwerte für die Pflegegrade und innerhalb der Module, mit denen Pflegebedürftigkeit gemessen wird, bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter die Empfehlungen des Expertenbeirats abgesenkt wurden, erscheint eine Rückkehr zu diesen Werten vertretbar. Allerdings führt dies zu einer niedrigeren Pflegegradverteilung – bei gleichem Pflegebedarf. Notwendig ist daher eine Anpassung der Pflegepersonalziffern in Pflegeheimen, die auf die Pflegegradverteilung abstellen.“
„Nur unzureichend thematisiert werden im aktuellen Gesetzesentwurf auch Fragen einer Strukturreform, die sich auf die Rolle des Pflegegeldes oder die notwendigen Schritte in Richtung sektorenfreie Versorgung beziehen. Diese Fragen sollten jetzt angegangen werden, auch wenn ihre Lösung sicherlich nicht kurzfristig möglich ist.“
Professur für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Prävention, Universität Konstanz
Einschätzung aktueller Gesetzentwurf
„Beide Ansätze von Union und SPD verfolgen weniger das Ziel einer nachhaltigen Sicherung des Pflegesystems, sondern einer kurzfristigen Abwendung der Finanzlücke der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Vorschlag der SPD sieht nun eine leichte Abmilderung der weiteren Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Versorgung vor mit der Deckelung des Eigenanteils für die Pflege auf 1500 Euro. CDU-Gesundheitsminister Carsten Linnemann hatte zuvor schon die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegenden Angehörige einkassiert. Dies sind zwei Maßnahmen, die durchaus zusammengehen würden. Von einer nachhaltigen Entlastung oder Sicherung der Systeme kann man hier allerdings nicht sprechen.“
Belastbarkeit der Finanzlücke von 4,4 Milliarden Euro bis Jahresende
„Diese Zahl ist sicherlich nicht falsch, gegebenenfalls eher etwas zu niedrig als zu hoch angesetzt. Von einer ‚Pleite‘ darf man trotzdem nicht sprechen, weil im Falle der Unterfinanzierung zwischenzeitlich der Bund mit weiteren Krediten einspringen würde, um das System zu sichern.“
Auswirkungen der angedachten Kürzungen
„Mit den möglicherweise vorgenommenen Korrekturen von Linnemann und dem SPD-Vorschlag würden die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen etwas weniger belastet. Aber dennoch müssten sie weiterhin die Hauptlasten der Leistungskürzungen tragen. Gründe sind zum Beispiel die Streichung des Entlastungsbeitrags für den Pflegegrad 1, Maßnahmen zur verzögerten Auszahlung von Leistungen sowie Verschlechterungen bei der Eingruppierung der Pflegebedürftigkeit oder bei Bemessung der Zuzahlungen in der stationären Versorgung.“
Verteuerung der Eigenanteile
„Die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen sind in den vergangenen Jahren explodiert. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt und diese unter anderem wegen der stark gestiegenen Löhne für das Pflegepersonal auch überproportional gestiegen sind. Aber auch weitere Bestandteile der Eigenanteile treiben die Kosten und stehen in der Kritik. Dazu gehören die Ausbildungsumlage sowie die Investitionskosten. Das heißt, Heimbewohnende werden herangezogen, die Pflegeausbildung mitzufinanzieren und auch die Investitionen der Heimbetreiber in die Einrichtungen zu unterstützen. Erstere könnte zukünftig der Bund, letztere die Länder übernehmen.
Bislang unbeachtete mögliche Maßnahmen
„Es handelt sich beim Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) um eine Maßnahme, die im Kern Leistungen kürzt, da die Ausgaben die Einnahmen der Pflegeversicherung jetzt deutlich übersteigen. Völlig außen vor bleibt noch eine wirkliche Struktur- und Prozessreform. Also etwa eine spürbare Ausrichtung auf Prävention, eine deutlich verbesserte Kooperation der Einrichtungen und Dienste, weitreichende Befugnisse für Pflegefachpersonen etwa bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit, der Verschreibung von Pflegehilfsmitteln und Medikamenten sowie einer wirksamen Reduzierung von Bürokratie und der Ausbau digitaler Lösungen.“
„Es steht indes zu befürchten, dass die von Gesundheitsminister Linnemann angekündigte Reformkommission, die im Oktober eingesetzt werden und im Frühjahr nächsten Jahres ihre Ergebnisse präsentieren soll, wieder überwiegend auf ökonomische Themen ausgerichtet wird.“
„Ich berate häufig Krankenhäuser und Krankenkassen vor allem zu Krankenhausthemen, außerdem Ministerien und Verbände.“
„Es gibt bei mir keine Interessenkonflikte. Ich habe außer Mitgliedschaften in Berufsverbänden und Wissenschaftsverbänden keine Ämter oder Funktionen für Interessenverbände und bin auch nicht in Lobbyregistern gelistet. Es gibt auch keine Interessenkonflikte mit Forschungsgeldgebern, da es meinerseits keine über die jeweiligen Projektarbeiten hinausgehende, grundsätzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen mit ihnen oder anderen Interessengruppen gibt.“
Alle anderen: Keine Angaben erhalten
Prof. Dr. Martin Werding
Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Boris Augurzky
Gesundheitspolitischer Sprecher, RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, und außerplanmäßiger Professor an der Universität Duisburg-Essen sowie Geschäftsführer der hcb - Institute for Health Care Business GmbH, Essen
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich berate häufig Krankenhäuser und Krankenkassen vor allem zu Krankenhausthemen, außerdem Ministerien und Verbände.“
Prof. Dr. Heinz Rothgang
Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Universität Bremen
Prof. Dr. Frank Weidner
Professur für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Prävention, Universität Konstanz
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es gibt bei mir keine Interessenkonflikte. Ich habe außer Mitgliedschaften in Berufsverbänden und Wissenschaftsverbänden keine Ämter oder Funktionen für Interessenverbände und bin auch nicht in Lobbyregistern gelistet. Es gibt auch keine Interessenkonflikte mit Forschungsgeldgebern, da es meinerseits keine über die jeweiligen Projektarbeiten hinausgehende, grundsätzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen mit ihnen oder anderen Interessengruppen gibt.“