EEG-Entwurf bekannt geworden: Expertinnen und Experten ordnen Ausbauziele und Solarförderung ein
erste Durchsicht zeigt: Die Ausbauziele werden nicht geändert
Forschende aus verschiedenen Disziplinen bewerten den Entwurf unterschiedlich: teils als Gefahr für die Klimaziele, teils als sinnvollen Ansatz für die Integration erneuerbarer Energien in den Markt; in geänderter Solarförderung werden Risiken für Akzeptanz der Energiewende und Flächenverbrauch gesehen
Der Entwurf einer Novelle für das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien (EEG-Novelle) ist vor kurzem an die Öffentlichkeit gelangt (siehe Primärquelle). Der kursierende Entwurf ist auf den 22.01.2026 datiert. Bis das Gesetz in Kraft tritt, können sich die Inhalte noch ändern.
Die Ausbaupfade bleiben demnach gleich: 2030 sollen 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land und 215 GW Photovoltaik (PV) installiert sein, bis 2040 soll die installierte Leistung auf 160 GW für Windenergie und 400 GW für PV steigen [I].
Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher FENES, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Fehlende Strommengenpfade
„Ministerin Reiche navigiert ohne Kompass in die Energiezukunft. Wenn ein Gesetz, das die Energielandschaft bis 2030 prägen soll, keine klaren Verbrauchsannahmen und Strommengenpfade enthält, gibt es keine Planungssicherheit und keine Kontrolle. Ohne Bruttostromverbrauch gibt es keine verlässliche Grundlage für die notwendigen Ausschreibungsmengen für Wind und Solar, die Kapazitätsplanung der Netzbetreiber und die Investitionssicherheit für das Handwerk.“
„Ohne den Paragraf 4a des EEG (Monitoring zur Zielerreichung und jährliche Anpassung der Ausschreibungsmengen) gibt es kein gesetzliches Korrektiv mehr, das eine Nachbesserung erfordert, wenn wir vom Zielkorridor Richtung 80 Prozent erneuerbare Energien am Strommix abweichen. Auch der Paragraf 88c ändert nichts: Das ist eine Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung. Ermächtigungen im Verwaltungsrecht sind eine Befugnis, aber keine Pflicht – und auch ohne Zeitpunkt. Es liegt im politischen Ermessen, ob gegebenenfalls nachgesteuert wird. Ohne die harten Zahlen aus Paragraf 4a fehlt zudem der objektive Maßstab, ab wann diese Ermächtigung überhaupt ‚gezogen‘ werden muss. Das Monitoring entfällt und damit auch die Orientierung. Ohne Mengenpfad und ohne Monitoring wird das 80-Prozent-Ziel von einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer bloßen Willenserklärung. Auch der rechtliche Hebel, bei Verzögerungen nötige Prozesse anzuschieben – wie zum Beispiel beim Netzausbau – entfällt. Der Entwurf setzt stattdessen auf das Prinzip ‚Hoffnung und Markt‘ und verweist auf andere Monitoringberichte, welche aber nicht dieselbe Wirkung haben.“
„So erreichen wir die grundgesetzlich gesteckten Klimaziele nicht und bremsen den Kern der Klimaschutzpolitik zentral aus: den Ausbau der erneuerbaren Stromversorgung und damit auch die Defossilisierung der Wärme – via Wärmepumpen – der Mobilität – via E-Mobilität und Wasserstoff – und der Industrie durch Elektrifizierung und strombasierte Moleküle. Der Nachteil für unsere Volkswirtschaft: die Klimaziele werden später durch Klimaklagen wesentlich teurer, die Strompreise höher, die Resilienz geringer und die Abhängigkeit von fossilen Autokraten größer. Der Vorteil für Ministerin Reiche: Sie kann nicht scheitern, weil das Ziel nicht mehr quantifiziert ist.“
Veränderte Solar-Förderung
„Wenn dieses EEG Realität wird, stürzt das Solarhandwerk in die ‚Reiche-Schlucht‘. Vor 15 Jahren wurden durch ähnliche Maßnahmen Tausende Arbeitsplätze in der Solarbranche zerstört. Das droht uns mit diesem Entwurf in noch radikalerer und gefährlicherer Form. Ähnlich wie beim Entwurf des Netzpakets ist eine Handschrift der Zentralisierung der Energieversorgung in die Hände weniger erkennbar. Die damit einhergehende Umverteilung von den Bürgern zu den Konzernen dreht den Prozess der Demokratisierung der Energieversorgung wieder zurück.“
Institutsleiter, Institut für Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft (ie3), Technische Universität Dortmund
Integration erneuerbarer Energien in den Markt
„Der Ausbau erneuerbarer Energien ist seit Jahren ein Erfolg. Ebenso wird seit Jahren eine enge Integration in den Markt gefordert, der mit dieser EEG-Novelle zielgerichtet vorangetrieben wird. Eine Reihe von Prämissen sind sehr richtig gesetzt, wie zum Beispiel die Kosteneffizienz von Freiflächenanlagen gegenüber Dachanlagen oder auch die zwingende Kombination von Speichern mit Kleinst-PV-Anlagen zur Eigenbedarfsdeckung.“
Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen
„Gerade die extreme und so vor kurzer Zeit noch nicht absehbare Kostendegression bei Batteriespeichern führt heute dazu, dass Dach-PV-Anlagen mit angemessen großen Speichern ausgestattet werden können, um Einspeisespitzen vollständig zu vermeiden und die Amortisation über die Eigenbedarfsdeckung sicherzustellen. Hierzu bedarf es keiner Förderung mehr. Die in der Novelle vorgesehenen Anpassungen werden den PV-Markt zukunftsfähig machen, da die Wirtschaftlichkeit der Anlagen am Markt gegeben ist. Marktverzerrungen und wirtschaftlich unsinnige Erzeugungen werden unterbunden, da hierdurch nur volkswirtschaftliche Kosten und damit hohe Strompreise erzeugt, aber keine Werte geschaffen werden. Fehlanreize werden vermieden.“
Fehlende Strommengenpfade
„Dem Bestreben, einen zwingend notwendigen Einklang aus erneuerbarer Erzeugung, Netzausbau und Abnahme der Elektrizität sicherzustellen, wird hier als ein Baustein Rechnung getragen. Das vorherige ‚EE-Ausbau-Koste-es-was-es-wolle‘ wird auf wirtschaftliche Füße gestellt. Da Strommengenpfade und Verbrauchsannahmen ohnehin nicht vorab durch einen Blick in eine Kristallkugel festgelegt werden können, muss der Transformationspfad eng überwacht und gegebenenfalls nachgesteuert werden, damit das Ziel erreicht wird. Das EE-Ziel bleibt durch die Novelle unangetastet und somit ist die Energiewende hier in keinster Weise in Frage gestellt. Es wird nur Wunschdenken durch wirtschaftlich sinnvolle Steuerung ersetzt, was im Sinne eines geringeren Strompreises für alle sehr erstrebenswert ist.“
Leiterin der Abteilung „Energie, Verkehr und Umwelt“, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Integration erneuerbarer Energien in den Markt
„Die Marktintegration der Erneuerbaren ist langfristig grundsätzlich richtig. Ein Stromsystem mit 80 Prozent erneuerbaren Energien braucht Preissignale, Flexibilität und Speicher. Feste Einspeisevergütungen können kein Dauerzustand sein. Aber: Der entscheidende Punkt ist das Timing.“
Abrupter Systembruch bei Förderung verlagert Risiken auf kleine Betreiber
„Der Entwurf vollzieht einen abrupten Übergang von der festen Einspeisevergütung in die vollständige Direktvermarktung, und das in einem System, das technisch und regulatorisch noch nicht ausreichend vorbereitet ist. Netze sind nicht flächendeckend digitalisiert, der Smart-Meter-Rollout stockt, Flexibilitätsmärkte sind unterentwickelt, und die Vermarktungskosten für kleine Anlagen sind hoch. Unter diesen Bedingungen bedeutet Marktintegration vor allem eines: mehr Risiko.“
„Gerade für kleine PV-Anlagen ist die Direktvermarktung in der Praxis bislang weder einfach noch wirtschaftlich attraktiv. Wenn 2027 die feste Vergütung entfällt, droht faktisch ein Investitionshemmnis im Kleinanlagensegment. Das wäre energiepolitisch sehr problematisch, denn das EEG war nie nur ein Förderinstrument, sondern auch ein Beteiligungsmodell. Bürgerenergie und Dachanlagen haben die Energiewende gesellschaftlich getragen.“
„Die Reform verschiebt Risiken vom Staat auf private Haushalte und kleine Betreiber, ohne sicherzustellen, dass diese Risiken technisch und wirtschaftlich tragbar sind. Marktintegration auf einem halbfertigen Spielfeld ist kein Effizienzgewinn, sondern ein Strukturbruch.“
Fehlende Strommengenpfade
„Auch bei den großen Anlagen setzt der Entwurf mit Differenzverträgen (CfDs) auf ein marktnäheres Modell. Das kann Investitionssicherheit mit Erlösabschöpfung verbinden und ist europarechtlich konsequent. Doch gleichzeitig wird der Strommengenpfad gestrichen. Damit verliert die Energiewende eine verbindliche quantitative Leitplanke. Das 80-Prozent-Ziel bleibt formal bestehen, aber die planerische Verbindlichkeit wird geschwächt.“
Fazit
„In der Summe entsteht ein System mit mehr Markt, mehr Erlösrisiko und weniger klarer Mengensicherung. Das kann langfristig Effizienz bringen. Kurz- und mittelfristig birgt es jedoch das Risiko, die Investitionsdynamik zu bremsen, gerade in einer Phase, in der wir Tempo und Planungssicherheit dringend brauchen.“
„Markt ja. Aber erst, wenn die Infrastruktur, die Digitalisierung und die Flexibilitätsmärkte so weit sind, dass der Markt tatsächlich funktioniert. Sonst droht aus einer notwendigen Reform ein unnötiger Rückschritt.“
Leiter des Forschungs- und Transferzentrums Nachhaltigkeit (ForTraNN), Technische Hochschule Ingolstadt
Fehlende Strommengenpfade
„Die in den vergangenen Jahren verhaltene Entwicklung der Stromnachfrage hat – neben dem absoluten Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) – zu einem weiteren Anstieg des relativen Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch geführt. Zugleich sind die im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) unterstellten durchschnittlichen Jahresstromerträge pro Anlage nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten. Vor diesem Hintergrund wird im Entwurf des EEG 2027 nachvollziehbar argumentiert, im Rahmen der Überprüfung des Ausbauziels auf die Festlegung absoluter Stromerzeugungsmengen als Zwischenziele zu verzichten. Diese Anpassung hat auch das Potenzial, die ausgeschriebenen EE-Leistungen wieder mehr in Einklang mit den Strommengen zu bringen.“
Klar definierte Stromausbaupfade ermöglichen Nachsteuern des EE-Ausbaus
„Unabhängig davon erscheint es jedoch erforderlich, einen klar definierten Ausbaupfad für erneuerbare Energien gesetzlich zu verankern, beispielsweise in Form relativer Zielgrößen über die Jahre hin zum Zieljahr 2030. Ein solcher Pfad sollte im Gesetz eindeutig formuliert sein und als verbindlicher Orientierungsrahmen dienen. Er könnte zugleich die Grundlage für eine Befähigung der Bundesnetzagentur bilden, sowohl – innerhalb eng durch den Gesetzgeber vorgegebener Grenzen – die Ausschreibungsmengen als auch die zulässigen Höchstwerte der Förderung einzelner EE-Technologien anzupassen. Somit wäre die Bundesnetzagentur (BNetzA) in der Lage, zwischen den EEG-Gesetzgebungsverfahren Anpassungen im vom Gesetzgeber klar begrenztem Rahmen vorzunehmen.“
„Ein derart ausgestaltetes Instrumentarium könnte dazu beitragen, das Ziel eines Anteils von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 sicherer zu erreichen. Dieser Aspekt gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund an Bedeutung, dass im Zuge der aktuellen Diskussionen zum EEG 2027 sowie zu weiteren regulatorischen Vorhaben – etwa im sogenannten Netzpaket, aber auch die im Rahmen des Festlegungsprozess der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) oder der von der BNetzA diskutierten möglichen Einspeisenetzentgelte – Regelungen erwogen werden, die den Ausbau erneuerbarer Energien potenziell erschweren könnten. Die verschiedensten Regelungen und deren Wechselwirkung zwischen den Ansätzen als auch deren in Summe direkte Wirkung auf den EE-Ausbau können nur schwer abschließend abgeschätzt werden.“
„Gleichzeitig ist auf eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Energiewende zu achten. Eine eindeutige Kompetenzverteilung kann dazu beitragen, Transparenz und Planungssicherheit zu sichern und den politischen Konsens, welcher sich am Ende eines Gesetzgebungsverfahren einstellt, nicht durch zu umfangreiche Zuweisung an Änderungskompetenz an die BNetzA zu schwächen.“
Folgen der geplanten Änderung der Solar-Förderung
„Die vorgeschlagenen Regelungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bis 25 Kilowatt (kW) beziehungsweise bis 100 kW Leistung bergen zwei wesentliche Risiken:“
Dachanlagen: Flächenpotenzial bleibt ungenutzt
„Zum einen für Hausdachanlagen: Es ist zu erwarten, dass diese Anlagen künftig kleiner dimensioniert werden als unter den derzeit geltenden Rahmenbedingungen im EEG 2023. Hintergrund ist eine stärkere Ausrichtung der Anlagengröße am Eigenverbrauch und nicht mehr an der verfügbaren Dachfläche. Bei einem überschlägig geschätzten monatlichen Vermarktungsumsatz von unter 20 Euro für nicht selbst verbrauchte Strommengen erscheint eine wirtschaftliche Einspeisung und Vermarktung der Überschüsse nur eingeschränkt darstellbar, was eben zu der beschriebenen Verkleinerung von Dachanlagen bei Ausrichtung an den Eigenverbrauch führt. Dies kann zu einer systematischen Unterausnutzung geeigneter Dachflächen führen.“
„Zum anderen besteht für Gebäude mit niedrigem oder fehlendem Eigenverbrauch das Risiko, dass Aufdachanlagen zunehmend unwirtschaftlich werden. In der Folge könnte die Realisierung entsprechender Projekte deutlich zurückgehen oder vollständig unterbleiben.
Mehr Solaranlagen auf Freiflächen zu erwarten
„Zusammenfassend ist festzuhalten: Gebäude mit relevantem Eigenverbrauch werden PV-Anlagen tendenziell kleiner und stärker am Eigenstrombedarf orientiert auslegen. Gebäude mit geringem oder keinem Eigenverbrauch werden Aufdachanlagen unter den vorgeschlagenen Rahmenbedingungen in der Regel nicht mehr wirtschaftlich umsetzen können.“
„Im Ergebnis würde dies – bei unveränderten Ausbauzielen – eine stärkere Verlagerung des Zubaus auf große Freiflächenanlagen nahelegen, die auf landwirtschaftlichen oder vergleichbaren Flächen errichtet werden. Damit ginge eine strukturelle Verschiebung des PV-Ausbaus von gebäudeintegrierten Lösungen hin zu Freiflächenprojekten einher.“
Institute of Climate and Energy Systems (ICE), Abteilungsleiter Socioeconomics, Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ)
Klimaziele bestimmen Erneuerbaren-Ausbau stärker als EEG-Ziele
„Braucht man Strommengen- und Ausbaupfade, die auch in der Vergangenheit nicht eingehalten wurden und die in Zukunft aufgrund von Dunkelflauten und anderem eventuell nicht eingehalten werden können, solange es Klimaschutzziele gibt – auch wenn diese eventuell nicht zu 100 Prozent bindend sind? Wird durch die Klimaziele nicht das 80-Prozent-Ziel determiniert? Wahrscheinlich will Katherina Reiche den Weg für Gaskraftwerke – die mit Biogas, Wasserstoff oder Erdgas mit CCS betrieben werden – offenhalten. Ich würde jedoch die Klimaziele den EEG-Zielen überordnen. Entsprechend stark wird die Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien (EE) auch durch den Emissionshandel beeinflusst.“
Einsatz von Bioenergie
„Ein Ausbau der Bioenergie für die Stromerzeugung ist kritisch zu sehen, da eine vermehrte Nutzung von Biomethan durch das neue ‚Heizungsgesetz‘ schon für die Wärmeversorgung vorgesehen ist und die Anbauflächen beschränkt sind.“
Fehlender Strommengenpfad
„Die Entwicklung des Strombedarfs hängt stark von der wirtschaftlichen Entwicklung und anderen allgemeinen Faktoren ab und kann nur eingeschränkt vorhergesagt werden. Entsprechend ist unklar, welche Mengen 80 Prozent davon entsprechen. Die Vorgabe eines Strommengenbedarfs macht entsprechend nur wenig Sinn. (Bei geringem Wachstum muss weniger zugebaut werden als bei Wirtschaftsaufschwung). Die Begründung auf Seite 369 ist daher nachvollziehbar.“
„Die Ausbaupfade dienen nur zur Orientierung und werden nicht exakt eingehalten werden können. Grundsätzlich wäre ein stärkerer Import von Strom aus erneuerbaren Energien denkbar. Dies müsste sich dann auch auf die Ausbaupfade niederschlagen.“
Fehlende Förderung von Strom aus grünem Wasserstoff
„Es ist interessant, dass die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus grünem Wasserstoff herausgenommen wurde. Zwar hat dies derzeit noch keine Rolle gespielt, hätte jedoch hilfreich für einen Wasserstoffhochlauf sein können.“
Resilienz
„Interessant ist auch die Betonung von ‚Resilienz‘ und somit die starke Verortung allgemein wirtschaftspolitischer Aspekte in das EEG.“
Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, Wuppertal
Fehlender Strommengenpfad
„Der Wegfall der Verbrauchsannahme und des Strommengenpfads für das Jahr 2030 ist gegenüber den ursprünglichen Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) eher eine gute Nachricht. Der Verweis auf die im Monitoringbericht vom Herbst 2025 für 2030 genannte wahrscheinliche Verbrauchsspanne von 600 bis 700 Terawattstunden (TWh) erkennt sinnvollerweise an, dass aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren aus heutiger Sicht nicht hinreichend genau abgeschätzt werden kann, wie sich der Strombedarf genau entwickeln wird.“
„Das 80-Prozent-Ziel beim Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch für 2030 soll offenbar erhalten bleiben. Dies ist eine wichtige Zielgröße. Zudem sollen die absoluten Ausbauziele bei der Windenergie und der Photovoltaik bis 2030 und darüber hinaus erhalten bleiben. Auch dies ist ein wichtiges Signal, denn das Erreichen dieser Ausbauziele erfordert einen gegenüber den letzten Jahren nochmals beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Und aus diversen Studien wissen wir, dass eine weitere Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus dringend notwendig ist, um das Klimaziel für 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. Aufgrund der in den letzten Jahren zu geringen Emissionsminderungsgeschwindigkeit in den Bereichen Verkehr und Gebäude – im Gebäudebereich noch einmal verstärkt durch die Abschwächung der gesetzlichen Vorgaben durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – kommt dem Stromsektor für den Klimaschutz in den nächsten Jahren eine deutlich überproportionale Bedeutung zu.“
Folgen der geplanten Änderung der Solar-Förderung
„Gleichzeitig werfen jedoch die im EEG-Entwurf deutlich verschlechterten Bedingungen für den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen sehr deutlich die Frage auf, ob die Ausbauziele mit dem neuen EEG überhaupt erreicht werden können. Bei der Photovoltaik habe ich große Zweifel, dass das gelingen kann, wenn die Änderungen so kommen, wie sie in der nun öffentlich gewordenen vorläufigen Fassung vorgesehen sind. Denn im Entwurf finden sich gleich mehrere Verschlechterungen für Photovoltaik-Dachanlagen – und diese machten in Deutschland im letzten Jahr etwa die Hälfte der neu zugebauten Photovoltaik-Kapazität aus. Die bedeutendste Verschlechterung ist wahrscheinlich der bereits von der Wirtschaftsministerin angekündigte vollständige Wegfall einer Vergütung für eingespeisten Strom aus typischen Dachanlagen bis zu einer Leistung von 25 Kilowattpeak (kWp). Dies verschlechtert die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Dachanlagen deutlich, insbesondere in den Fällen, in denen – selbst mit Speicher – kein besonders großer eigener Verbrauch des erzeugten Solarstroms möglich ist.“
Vermarktung kleiner Strommengen aus Dach-PV-Anlagen ist teuer
„Die geplante Vorgabe, dass Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber einen Vermarkter finden müssen, um Strom einzuspeisen und eine marktliche Vergütung zu bekommen, ist auf absehbare Zeit keine realistische Option in der Breite – nicht zuletzt angesichts der hohen Kosten für die Vermarktung relativ kleiner Strommengen sowie der schleppend verlaufenden Digitalisierung. Hier wäre es besser, bei einem politisch gewünschten Wechsel zu einer rein marktlichen Lösung einen Übergangszeitraum zu definieren, in dem zum Beispiel die garantierte Einspeisevergütung je nach Zeitpunkt des Anlagenzubaus von Jahr zu Jahr sinkt und erst in einigen Jahren null erreicht.“
„Zudem sind zusätzliche Verschlechterungen für Photovoltaik-Dachanlagen laut Entwurf geplant. Unter anderem soll es für größere Photovoltaik-Dachanlagen über 25 kWp – die vor allem für Gewerbegebäude relevant sind – zwar weiterhin eine Vergütung geben, diese soll aber nicht mehr nach verschiedenen Anlagengrößen differenziert werden. Das führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der kleineren Anlagen dieses Segments gemindert wird.“
Gesellschaftliche Unterstützung der Energiewende könnte schwinden
„Für die gesellschaftliche Unterstützung der Energiewende, für die eine Teilhabe möglichst vieler Akteurinnen und Akteure extrem wichtig ist, sind dies alles sehr schlechte Nachrichten. Gerade im Bereich der Hausdachanlagen haben sich in den letzten Jahren breitere Bevölkerungsschichten beteiligt und längst nicht mehr nur die Pionierinnen und Pioniere der Energiewende. Diese breite Partizipation droht nun unnötigerweise wegzubrechen, denn die mit den neuen Regelungen verbundenen finanziellen Einsparungen sind eher gering. Sie führen aber nicht nur zu einem erheblichen Schaden bezogen auf den Rückhalt des Umbaus der Energieversorgung, sondern vermutlich auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen in der Photovoltaik-Industrie. Von allen Formen der erneuerbaren Energien weisen Photovoltaik-Dachanlagen auch die mit Abstand höchste gesellschaftliche Akzeptanz auf.“
Vorteile von Dach-PV für Flächenschonung und E-Mobilität
„Photovoltaik-Dachanlagen haben zudem den Vorteil, dass sie mit keinem zusätzlichen Flächenbedarf verbunden und somit auch ökologisch besonders wertvoll sind. Nicht zu unterschätzen ist zudem, dass mit dem Betrieb einer Photovoltaik-Dachanlage auch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Haushalte auf Elektroautos oder Wärmepumpen umsteigen. Somit würde eine deutliche Verlangsamung des Photovoltaik-Dachanlagen-Ausbaus wahrscheinlich auch mit einer Verlangsamung der Elektrifizierung in den Sektoren Gebäude und Verkehr einhergehen. Das wäre aber genau das Gegenteil dessen, was für das Einhalten der Klimaziele notwendig wäre.“
Voraussichtlich keine Kompensation durch Freiflächenanlagen
„Zwar ist im EEG-Entwurf ein stärkerer Zubau der Freiflächen-Photovoltaik vorgesehen, allerdings bezweifle ich, dass der hier geplante stärkere Ausbau ausreichend sein wird, um den zu erwartenden deutlichen Rückgang bei den Photovoltaik-Dachanlagen zu kompensieren. Zudem stehen längst auch Freiflächenanlagen aufgrund des Flächenbedarfs vielerorts in der Kritik, was die zukünftige Ausbaudynamik in diesem Segment beeinträchtigen dürfte.“
„Ich empfehle der Bundesregierung daher dringend, die geplanten Änderungen an den Bedingungen für die Photovoltaik-Dachanlagen zu überdenken und sie so zu gestalten, dass ein weiterer dynamischer Ausbau dieser aus vielerlei Gründen wichtigen Form der erneuerbaren Energien möglich bleibt.“
Forschungskoordinatorin, Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme gGmbH
Folgen der geplanten Änderung der Solar-Förderung
„Nach einer schnellen Durchsicht dieses sehr umfänglichen EEG-Entwurfs können folgende erste Punkte angemerkt werden: Bereits im Jahr 2025 ist der Rückgang der bundesweiten Treibhausgasemissionen vor allem auf konjunkturelle Effekte zurückzuführen gewesen und auch auf den noch annäherungsweise im Zielkorridor befindlichen Photovoltaik (PV)-Ausbau. Gleichzeitig haben der Gebäude- und Verkehrssektor ihre Emissionsminderungsziele nicht erreicht.“
„Nun droht eine Schwächung des PV-Ausbaus durch den Plan, die Einspeisevergütung für PV-Anlagen unter 25 kWp vollständig zu streichen. Bereits 2025 ließ das Tempo des PV-Ausbaus durch die Verunsicherung der Unternehmen und der Privatpersonen merklich nach. Nun droht eine weitere Abschwächung. Damit könnte sich die Bundesregierung eines wesentlichen Hebels zur Erreichung der Klimaziele entledigen, zumal das Gebäudemodernisierungsgesetz wohl kaum zur Emissionssenkung im Gebäudesektor beitragen wird.“
Hindernisse für kleine PV-Anlagen
„Eine vollständige Streichung der Einspeisevergütung für Solaranlagen unter 25 kWp würde den Hausbesitzenden, die zur Energiewende beitragen wollen, nur unnütze Hindernisse in den Weg legen und zusätzliche Risiken aufbürden. Diese Streichung ist aus wissenschaftlicher Sicht mehrfach kontraproduktiv: Aus verhaltenspsychologischer Sicht ist es begrüßenswert, wenn erwünschte Handlungen (=EE-Ausbau) so einfach wie möglich gemacht werden. Für den PV-Ausbau zeichnet sich mit der EEG-Novelle das Gegenteil ab.“
Gesellschaftliche Unterstützung der Energiewende könnte schwinden
„Weiterhin schafft es ein Ungleichgewicht bei den Beteiligungsmöglichkeiten an der Energiewende, bei der die Beteiligung der Bürger*innen hier in der Bundesrepublik immer ein grundlegender Pfeiler war. Stattdessen setzt der Gesetzentwurf willentlich auf große Freiflächenanlagen und damit auf große Akteure. Dieser Einschnitt bei den Beteiligungsmöglichkeiten schwächt tendenziell die Akzeptanz der Energiewende, da die Rolle von Bürger*innen geschwächt wird.“
Vorteile von Dach-PV für Flächenschonung
„Zusätzlich könnte dies auch zu Lasten der Flächen- und Ressourceninanspruchnahme gehen, denn die Gebäude, Dächer und Fassaden sind bereits vorhanden und bieten Raum für viele Gigawatt PV-Anlagen. Zusätzlich resultierende Inanspruchnahmen von Flächenressourcen hingegen bedeuten eine Verstärkung der bereits virulenten Konkurrenz um die Flächen und gegebenenfalls auch eine Verstärkung der Doppelkrise von Erdüberhitzung und Biodiversitätsschwund.“
Fazit
„In der Summe wären mit der EEG-Novelle in dieser Form eine Menge an Risken für den Klimaschutz und für die Beteiligung an und der Akzeptanz von der Energiewende verbunden. Hinzu kommen möglicherweise auch eine Verschärfung der Flächenkonkurrenz hier im Land und eine Verstärkung der Biodiversitätskrise.“
„Ich arbeite ehrenamtlich im Nationalen Wasserstoffrat der Bundesregierung, im VDI und im VDE.“
„Ich bin noch Mitglied im Beirat der RWE AG, kann mich zu dem Entwurf aber unbefangen äußern.“
„Es gibt keinen Conflict of Interest.“
„Keine relevanten Interessenkonflikte. Ich bin in der Auftragsforschung für das BMWE und leite Forschungsprojekte, welche auch durch das BMWE gefördert werden.“
„Grundsätzlich bestehen meinerseits keine Interessenkonflikte.“
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
„Keine Interessenkonflikte von meiner Seite.“
Primärquelle
Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2027. Öffentlich gewordener Entwurf. Stand: 22.1.2026.
Literaturstellen, die vom SMC zitiert wurden
[I]: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
Prof. Dr. Michael Sterner
Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher FENES, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich arbeite ehrenamtlich im Nationalen Wasserstoffrat der Bundesregierung, im VDI und im VDE.“
Prof. Dr. Christian Rehtanz
Institutsleiter, Institut für Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft (ie3), Technische Universität Dortmund
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Ich bin noch Mitglied im Beirat der RWE AG, kann mich zu dem Entwurf aber unbefangen äußern.“
Prof. Dr. Claudia Kemfert
Leiterin der Abteilung „Energie, Verkehr und Umwelt“, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es gibt keinen Conflict of Interest.“
Prof. Dr. Uwe Holzhammer
Leiter des Forschungs- und Transferzentrums Nachhaltigkeit (ForTraNN), Technische Hochschule Ingolstadt
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Keine relevanten Interessenkonflikte. Ich bin in der Auftragsforschung für das BMWE und leite Forschungsprojekte, welche auch durch das BMWE gefördert werden.“
Dr. Stefan Vögele
Institute of Climate and Energy Systems (ICE), Abteilungsleiter Socioeconomics, Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ)
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Grundsätzlich bestehen meinerseits keine Interessenkonflikte.“
Prof. Dr. Manfred Fischedick
Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, Wuppertal
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Es bestehen keine Interessenkonflikte.“
Eva Hauser
Forschungskoordinatorin, Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme gGmbH
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten
„Keine Interessenkonflikte von meiner Seite.“