Neue EU-Regulierung für ChatGPT wirft Fragen auf
EU-Kommission stuft ChatGPT als große Suchmaschine nach dem DSA ein, dadurch gelten demnächst neue Anforderungen an Sicherheit und Transparenz
DSA beinhaltet Regelungen für große digitale Plattformen und Suchmaschinen, Anwendbarkeit auf KI-Systeme bisher noch unklar
Forscher: Einstufung vertretbar; Konsequenzen abhängig von konkreter Umsetzung, da ChatGPT anders funktioniert als klassische Suchmaschinen
Für ChatGPT gelten in der Europäischen Union (EU) demnächst verschärfte Vorschriften. Die EU-Kommission hat den bekannten Chatbot am Montag als „Very Large Online Search Engine“ (VLOSE) eingestuft – also als sehr große online Suchmaschine [I]. Die Einstufung erfolgte nach dem Digital Services Act (DSA), einer der wichtigsten Verordnungen für digitale Anwendungen in der EU. Für große Suchmaschinen und Plattformen gelten besondere Anforderungen bezüglich Sicherheit, Transparenz und Inhaltsmoderation. Die Anbieter der Online-Dienste haben nach der Einstufung vier Monate Zeit, um die Vorgaben umzusetzen.
Mit ChatGPT fällt nun zum ersten Mal ein Sprachmodell unter diese Regelung. Andere große Suchmaschinen und Plattformen nach dem DSA sind etwa Google Search, YouTube, WhatsApp, LinkedIn, TikTok, Zalando oder Wikipedia [II]. Grundsätzlich können Anwendungen mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzenden in der EU als große Plattform oder Suchmaschine eingestuft werden. Wie genau die Vorschriften auf eine generative künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT anwendbar sind, wird sich vermutlich erst in der konkreten Umsetzung zeigen. Der DSA verpflichtet Anbieter großer Suchmaschinen – und damit bald auch OpenAI –, mögliche systemische Risiken ihrer digitalen Dienste zu analysieren sowie zu dokumentieren und Maßnahmen zu deren Abschwächung zu etablieren – und zwar so, dass unabhängige Prüfungen Dritter möglich sind. Gleichzeitig können Forschende Einsicht in Plattformdaten anfordern, um systemische Risiken zu verstehen [III].
Leiter des Forschungsbereichs „Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen“, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI)
„Die Entscheidung der EU-Kommission selbst ist bislang nicht veröffentlicht. Die vorliegende Pressemitteilung beschränkt sich auf die knappe Ausführung, ChatGPT sei ein hybrider Dienst (Hybrid Service) mit Interaktions- und Suchfunktionen. Das erlaubt eine Einordnung als sehr große Online-Suchmaschine im Sinne des Digital Services Act (DSA).“
Der DSA als Regulierungsinstrument für ChatGPT
„Dies vorangestellt, passt der DSA im Ausgangspunkt gut. Er zielt darauf, ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu gewährleisten. Damit umfasst er die genutzten Online-Dienste in ihrer ganzen Breite. Allerdings wurde er für Dienste konstruiert, die fremde Inhalte verbreiten und diesen eine Plattform bieten – sogenannte Vermittlungs- beziehungsweise Hosting-Dienste. Schon klassische Online-Suchmaschinen stellen in seiner Logik einen Sonderfall dar, auf generativer künstlicher Intelligenz (KI) basierende Chatbots erst recht, weil sie durchaus auch eigene Inhalte erstellen. Einige der DSA-Vorschriften passen daher nicht perfekt.“
„Weitet man den Blick, stellen sich zudem Abgrenzungsprobleme zwischen DSA und KI-Verordnung, für die im Sinne der Rechtssicherheit und des effektiven Grundrechtsschutzes praktikable Lösungen gefunden werden müssen. Bestenfalls können sich beide Rechtsakte dann ergänzen – etwa indem die KI-Verordnung Risiken auf Ebene des KI-Modells adressiert, während der DSA auch den auf einem solchen Modell basierenden Dienst in seiner tatsächlichen Nutzung in den Blick nimmt.“
Chatbots als große Suchmaschinen
„Um als ‚sehr groß‘ eingestuft zu werden, muss ChatGPT 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union (EU) hinter sich versammeln – diese quantitative Hürde überspringt der Dienst spielend. Fraglich ist allein die Einordnung als Suchmaschine in der Sache. Zwar folgen Chatbots wie ChatGPT, die auf generativer KI basieren, bei der Antwortgenerierung unterschiedlichen Logiken und weisen längst nicht alle verarbeiteten Informationen mit Quellennachweis und Link aus. Sofern sie aber – wie ChatGPT – in unterschiedlichen Entwicklungsstadien und Aktualisierungszyklen das World Wide Web durchforsten und die dortigen Informationen in ihren Antworten verarbeiten, kann man sie insoweit als eine Art Suchmaschine bezeichnen.“
„Indem die Kommission den Dienst als ‚hybrid‘ bezeichnet, verdeutlicht sie die Kategorisierungsschwierigkeiten, denen sie dabei unterlegen haben dürfte.“
„Ihre Einordnung erscheint aber jedenfalls vertretbar, zumal viele Nutzerinnen und Nutzer KI-Chatprogramme wie ChatGPT als Suchmaschinen verwenden. Der Entscheidung dürfte eine funktionale Auslegung zugrunde liegen, und diese kann den Wortlaut des DSA für sich ins Feld führen: Er regelt ausdrücklich, dass Online-Suchmaschinen ihre Ergebnisse ‚in einem beliebigen Format‘ anzeigen dürfen, ist also nicht formatgebunden. Es ist also damit zu rechnen, dass weitere Chatbots mit vergleichbaren Suchfunktionen folgen werden, sobald sie die Nutzerschwelle überschreiten.“
Umsetzbarkeit der Vorschriften zu systemischen Risiken
„Die systemischen Risiken, denen der DSA entgegenwirken will, können sich sowohl aus der Konzeption als auch aus dem Betrieb eines Dienstes ergeben. Die Überprüfung wird sich dabei von derjenigen bei Online-Plattformen und klassischen Online-Suchmaschinen wie Google, Bing oder DuckDuckGo unterscheiden. Die Entwickler von auf generativer KI basierenden Chatbots arbeiten etwa selbst mit Experimenten unter Laborbedingungen, um das Verhalten ihrer Dienste zu erproben.“
„Ebenso sollte aber das tatsächliche Nutzungsverhalten in der EU in den Blick genommen werden. Kommt OpenAI seinen Verpflichtungen innerhalb der kommenden vier Monate nicht nach, wird kein Automatismus aktiviert. Die Kommission kann dann ein förmliches Verfahren eröffnen, Auskünfte einholen, Verpflichtungszusagen anregen und notfalls Bußgelder und Zwangsgelder verhängen.“
Datenzugang für Forschende nach dem DSA
„Wie weitgehend der Forschungsdatenzugang nach Artikel 40 des DSA in Bezug auf ChatGPT ausfallen wird, hängt maßgeblich davon ab, wie weit der Kreis legitimerweise zu erfragender Daten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezogen wird. Und davon, wie restriktiv Anträge auf Datenzugang von den nationalen DSA-Behörden behandelt werden.“
„Bei seiner Interpretation des Artikel 40 des DSA wird der EuGH den Anwendungsbereich der Norm bestimmen und dabei eine Abwägung zwischen den legitimen Interessen an Zugang und an Vertraulichkeit entsprechender Daten vornehmen müssen. Ob das beispielsweise den Bestand der Trainingsdaten, den Programmiercode oder Daten über das Nutzungsverhalten in der EU einschließt, harrt noch der Klärung.“
„Interessenkonflikte bestehen nicht.“
Further research sources
Science Media Center (2026): Große Sprachmodelle: Wie geht es weiter? Press Briefing. Stand: 25.08.2026.
References cited by the SMC
[I] Europäische Kommission (31.08.2026): Gesetz über digitale Dienste: Kommission benennt ChatGPT, Reddit und Roblox. Pressemitteilung. Aktualisiert am 31.08.2026 um 17 Uhr.
[II] Europäische Kommission: Supervision of the designated very large online platforms and search engines under DSA. Übersichtsseite. Zuletzt aktualisiert am 31.08.2026.
[III] Europäische Kommission: DSA: Very large online platforms and search engines. Zusammenfassung. Zuletzt aktualisiert am 29.05.2026.
[IV] Science Media Center (2026): Kontrollverlust von KI-Agenten? Statements. Stand: 07.08.2026.
Dr. Tobias Mast
Leiter des Forschungsbereichs „Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen“, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI)
Information on possible conflicts of interest
„Interessenkonflikte bestehen nicht.“